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Mehr Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt - Kontrollen werden in Magdeburg ab sofort ...

Freitag, den 8. Mai 2020

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt hat in den letzten Wochen aufgrund der Corona-Pandemie überwiegend Delikte im Hinblick auf die vom Land Sachsen-Anhalt erlassene Kontaktsperre erfasst. Mit der Fünften Eindämmungsverordnung, die die Kontaktbeschränkungen zu einem Großteil aufgehoben hat, wendet sich das Ordnungsamt nun wieder vermehrt auch seinem üblichen Aufgabenfeld zu.
 
Zu diesem gehören unter anderem auch Kontrollen im Bereich der Verkehrsüberwachung, wie Geschwindigkeitsmessungen, Falschparken oder Parken ohne gültigen Parkschein. Mit dem seit dem 28. April 2020 bundesweit in Kraft getretenen neuen Bußgeldkatalog werden begangene Delikte im Rahmen der Straßenverkehrsordnung damit deutlich teurer.
 
Neuer Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Im fließenden Verkehr ist innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h ein Verwarngeld von 30 Euro zu zahlen, bei bis zu 15 km/h sind es 50 Euro und bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h ist ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Die Beträge haben sich damit in diesen Bereichen verdoppelt. Ab einer Überschreitung von 21 km/h bis 25 km/h innerorts haben die Fahrer*innen zudem mit einem Monat Fahrverbot, einem Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld zu rechnen. Bisher drohte Fahrzeugführer*innen der Führerscheinentzug erst ab einer Überschreitung von 31 km/h.
 
Auch für Falschparkende wurden die Beträge erheblich angehoben. Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe wurden die Regelsätze erhöht: Hierfür zahlt man nun ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Bei schwereren Verstößen im Falle einer Behinderung oder Gefährdung ist in diesen Fällen sogar künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen. 

Das verbotswidrige Parken auf Schwerbehinderten- und Elektro-Parkplätzen, in Feuerwehrzufahrten oder auf Grünflächen zieht neuerdings ein Verwarngeld von 55 Euro nach sich. Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro und bei einer Behinderung in Höhe von 40 Euro geahndet. Auch das Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe wird teurer: Bei einer Zeitüberschreitung müssen Fahrzeughalter*innen mit 10 Euro Verwarngeld rechnen; das Parken ohne gültigen Parkschein kostet 20 Euro.

Das Bußgeld für das Befahren einer Umweltzone ohne die entsprechende Umweltplakette hat sich ebenfalls von 80 auf 100 Euro erhöht.