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Magdeburg-News: Viele Verstöße gegen das Einreiseverbot im Bereich des Zoos

Dienstag, den 5. Mai 2020

Bilanz der Kontrollen zur Landesverordnung seit dem 30.04.

Auch in den vergangenen Tagen haben Ordnungsamt und Polizei kontrolliert, ob sich die Magdeburger*innen an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus‘ halten. So wurden am langen Wochenende insgesamt 212 Kontrollen auf Spielplätzen, 195 im gewerblichen Bereich sowie 172 in Grünflächen und an Versammlungsorten durchgeführt. Vor dem Zoo wurden mehrere Dutzend Besucher*innen aus anderen Bundesländern angetroffen, was laut Landesverordnung Bußgelder nach sich zieht. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 18 Corona-bezogene Anrufe ein.

Am 1. Mai wurde der Betrieb auf einer Gaststätten-Terrasse mit mehr als 10 anwesenden Personen beendet, die entgegen der Corona-Eindämmungsverordnung betrieben wurde. Gegen den Betreiber wurde Anzeige erstattet und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Im Stadtteil Neue Neustadt wurde eine Feier von 10 Anwohner*innen beendet. Weitere verstärkte und regelmäßige Kontrollen im Stadtteil haben bis einschließlich 3. Mai keine Ansammlungen oder Feiern ergeben. Es befanden sich zwar zahlreiche Personen auf der Straße, die aber den Mindestabstand einhielten.

Auf insgesamt fünf Spielplätzen konnten, vermutlich jugendliche Personen festgestellt werden, die beim Eintreffen des Ordnungsamtes die Flucht ergriffen. Auch die verstärkte Präsenz im Stadtpark ergab keine Verstöße. Wildes Urinieren war nicht festzustellen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass im gesamten Stadtgebiet, fast ohne Beanstandungen, alle Hunde an der Leine geführt worden sind.

Verstöße gegen das Einreiseverbot nach Sachsen-Anhalt

Am 2. und 3. Mai erfolgten, gemeinsam mit der Polizei, verstärkte Kontrollen im Bereich des Magdeburger Zoos, um die Einreisebeschränkungen aus anderen Bundesländern zu kontrollieren. An beiden Tagen wurden über 70 Verstöße gegen die Einreisebestimmungen festgestellt. Die überwiegende Anzahl der Einreisenden stammte aus Niedersachsen. Aufgrund der vor Ort abgestellten Fahrzeuge dürfte die Zahl der tatsächlich eingereisten Personen deutlich höher liegen. Gegen die festgestellten Personen wird eine Anzeige aufgrund von Reisen zu Freizeitzwecken erstattet, was mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Ebenfalls am 2. Mai war das Ordnungsamt mehr als 2 Stunden damit beschäftigt, einer dementen, über-80-jährigen Dame zu helfen, die ihren Wohnort und Namen nicht mehr kannte und keinerlei Papiere bei sich führte. Es wurden zahlreiche Altenheime- und Krankenhäuser in die Suche einbezogen. Die Dame konnte am Ende wieder mit ihrer Tochter vereint werden. Das Ordnungsamt dankt hier vor allen dem "Demenz Centrum" am Schleifenufer, welches die Dame in der Suchzeit betreut hat.

Zwei verbotene Open-Air-Feiern beendet

Bereits am 30. April 2020 kam es im Bereich der Grünanlage Florapark zu einem größeren Einsatz mit der Polizei, weil dort mehr als 30 Personen feierten. Ordnungsamt und Polizei beendeten die Veranstaltung. Ein großer Teil der Anwesenden ergriff beim Eintreffen der Beamt*innen die Flucht, wobei eine Person so heftig Widerstand leistete, dass diese mit Handfesseln fixiert werden musste. Entsprechende Anzeigen werden gestellt.

Ebenfalls am 30.04. trafen die Beamt*innen eine Gruppe von ca. 20 Personen in der Glacis am Magdeburger Ring, die sich beim Eintreffen des Ordnungsamtes zerstreute. Eine Person konnte vor Ort noch angetroffen werden. Da diese die Pflichtangaben zu ihrer Identität verweigerte, wurde eine Feststellung der Personalien vom Ordnungsamt durch die Polizei angeordnet. Die Person erwartet nun ein Bußgeldverfahren schon allein wegen der Verweigerung der Angabe der Personalien.

Frisörgeschäfte gut auf 5. Landesverordnung vorbereitet

Aufgrund der neuen Fünften Eindämmungs-Verordnung wurden am 4. Mai stichprobenartig 18 Frisörfilialen im Stadtgebiet kontrolliert. Die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften war in allen Kontrollobjekten vorbildlich. Lediglich die Umsetzung der Pflicht zur Führung der Kundenlisten war zu bemängeln.

Ungeachtet der Lockerungen durch die 5. Eindämmungsverordnung werden die Kontrollen fortgeführt. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung, denn oberstes Gebot bleibt, Neuinfektionen zu verhindern. In diesem Zusammenhang ergeht nochmals der Hinweis, dass auch das Ordnungsamt zur Feststellung der Personalien befugt ist. Eine Weigerung gegenüber den Vollzugsbeamt*innen stellt an sich eine weitere Ordnungswidrigkeit dar, die zusätzlich geahndet wird.

Symbolfoto/Privat