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Frank Sitta Portrait

Frank Sitta (FDP): Nach Urteil im Saarland Hausarrest auch in Sachsen-Anhalt endlich aufheben

Mittwoch, den 29. April 2020

Gestern hat das saarländische Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung geurteilt, dass aktuell keine belastbaren Gründe für das dortige Verbot des Verlassens der Wohnung vorliegen. Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta (Foto), MdB, hält auch die sehr ähnliche Regelung in der 4. Eindämmungsverordnung der Landesregierung für derzeit nicht gerechtfertigt.

„Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat die Bürger mit einer fast gleichlautenden Regelung wie im Saarland quasi unter Hausarrest gestellt. Auch bei uns ist das Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen eines triftigen Grundes verboten, der bei Kontrollen gegenüber Sicherheitsbehörden und Polizei wortwörtlich ‚glaubhaft zu machen‘ ist. Dieses Verbot wurde im Saarland angesichts geringerer Fallzahlen für nicht mehr verfassungsgemäß erklärt. Man kann davon ausgehen, dass das Verbot in Sachsen-Anhalt, wo die Zahl der nachgewiesenen Infektionszahlen immer sehr niedrig war, ebenfalls unserer Landesverfassung widerspricht. Die Landesregierung muss den Hausarrest sofort aufheben. Andernfalls droht nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die angemessenen Bekämpfungsmaßnahmen Schaden zu nehmen. Hier geht es schließlich um elementarste Freiheitsrechte der Bürger, die Rechtfertigung eines jeglichen Eingriffs muss da ständig geprüft werden.“