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Ordnungsamt Magdeburg: Fünf Bußgeldverfahren gegen Hundehalterin

Montag, den 20. Januar 2020

Das Ordnungsamt hat insgesamt fünf Bußgeldverfahren gegen eine Magdeburger Hundehalterin eingeleitet. Die 22-Jährige hatte am vergangenen Mittwoch die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht entfernt und diesen ohne Leine laufen lassen.
 
Bei der Kontrolle in der Karl-Schmidt-Straße wurde zudem festgestellt, dass der mitgeführte Vierbeiner seit sechs Jahren steuerlich nicht angemeldet ist und keinen Chip trägt. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund gibt es ebenfalls nicht. Die Halterin muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen und für sechs Jahre die Hundesteuer nachzahlen.
 
Eine Streife des Ordnungsamtes war auf die Hundehalterin aufmerksam geworden, weil der Vierbeiner nicht an der Leine geführt wurde. Während der Feststellung der Personalien verrichtete der Hund sein "Geschäft". Die Hinterlassenschaften konnte die Frau nicht beseitigen, da sie dafür keine geeigneten Utensilien hatte.
 
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Hundekot auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Wiesen und in Grünanlagen umgehend beseitigt werden muss. Auch auf den Hundeauslaufwiesen gilt diese Pflicht. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb und im häuslichen Restmüll entsorgt werden. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden.