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Wirtschaftsrat: Innovationsausschreibungen neu konzipieren

Dienstag, den 9. Juli 2019


Wolfgang Steiger: Nur echter Wettbewerb bringt die Energiewende voran

Der Wirtschaftsrat fordert das Bundeswirtschaftsministerium zum Ende der Verbändeanhörung dazu auf, die Verordnung zur Einführung von Innovationsausschreibungen zu stoppen und grundsätzlich neu zu konzipieren. „Innovationsausschreibungen bieten die große Chance, den Energiemarkt zukunftsfähiger und marktwirtschaftlicher auszurichten, doch genau diese Chance wird vom Bundeswirtschaftsministerium nicht genutzt. Man kann den Referentenentwurf nur als enttäuschende Verfehlung des Themas bezeichnen. So bringen wir die Energiewende nicht voran“, kritisiert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates

Grundsätzlich sind Innovationsausschreibungen sehr gut geeignet, technologische Entwicklungen vom Forschungsstadium zur Markteinführung anzustoßen sowie das Marktdesign auf neue Herausforderungen vorzubereiten. „Voraussetzung dafür ist jedoch echter Wettbewerb, in dem sich dann die effizientesten Innovationen durchsetzen. Das ist mit der jetzt vorliegenden Form der Ausschreibung leider nicht gelungen“, erklärt Wolfgang Steiger. 

Markt- und Systemintegration müssen die Kernelemente der Innnovationsausschreibung sein. Diese könnten von Erneuerbare-Energien-Systemen, etwa durch den Zusammenschluss von mehreren Technologien und deren Kombination mit Speichern sowie Sektorenkopplungsanwendungen als auch IT-basierten Ansätzen gestärkt werden. „Internet of things, Blockchain, Künstliche Intelligenz oder die neue Mobilfunktechnologie 5G eröffnen neue Gestaltungsspielräume für einen flexiblen und kostengünstigen Marktzugang von Erneuerbaren, die mit Innovationsausschreibungen genutzt werden sollten“, sagt Wolfgang Steiger. 

Um diese als echte Ausschreibungen für Innovationen auszugestalten, fordert der Wirtschaftsrat:

- Erneuerbaren dezentralen Stromerzeugungseinheiten und Energiespeichern sollte die direkte und automatisierte Teilnahme an und ein schneller, automatisierter Wechsel zwischen dem Energy-Only-Markt, Eigenversorgung und Systemdienstleistungen ermöglicht werden, um eine hohe Marktintegration bzw. Markterweiterung voranzutreiben.

- Anstatt nur neue Ausschreibungsdesigns zu testen, muss mit Blick eine verlässliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien geprüft werden, ob nicht direkt Ausschreibungen für Erneuerbare-Erzeugungs-Speicherkombinationen, die einen klaren systemdienlichen Nutzen ausweisen, durchgeführt werden sollten.

- Der vorgeschlagene Umfang von je 75 Megawatt 2019 und 2020 sollte grundsätzlich deutlich ausgeweitet werden, mit dem Ziel, Ausschreibungen für Erneuerbare systemdienlich weiter zu entwickeln.