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Bundestag

Heute im Bundestag: Anhörung zu Fahrverbots-Regelungen

Montag, den 21. Januar 2019


Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 21. Januar 2019

  1. Anhörung zu Fahrverbots-Regelungen
  2. Fachgespräch zur Ocean Governance
  3. Nachfrage nach Baukindergeld
  4. Bedingungen für Wagniskapitalgeber
  5. Alleinerziehenden-Freibetrag unverändert


01. Anhörung zu Fahrverbots-Regelungen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die geplanten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, um sogenannte Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge zu erschweren, sind am Mittwoch, 30. Januar 2019, von 11 bis 13 Uhr, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zehn Sachverständige sind geladen, sich zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/633519/6927) zu äußern.

Die Anhörung im Sitzungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin ist öffentlich und wird live im Parlamentsfernsehen sowie auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname sowie Geburtsdatum bis zu zwei Werktage vor der Sitzung per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einzuschränken. Sie sollen künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden.

Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Verkehrsverbot in der Regel nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. Es sei davon auszugehen, dass der Grenzwerte "bereits aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat", eingehalten werde. Bei Überschreitung oberhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft könne die Anordnung von Verkehrsverboten hingegen "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein", um die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die Ausnahmen von diesen Verkehrsverboten für bestimmte Euro 4 und Euro 5 sowie generell Euro 6 begründet die Bundesregierung wiederum "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit". Zudem werde mit den Regelungen "auch die erforderliche Rechtssicherheit vor Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen", heißt es in dem Entwurf.



02. Fachgespräch zur Ocean Governance

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Unter dem Titel "Ocean Governance - Schutz der Weltmeere" organisiert der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für Mittwoch, 13. Februar 2019, ein öffentliches Fachgespräch. Von 11.30 bis 13 Uhr werden sich die Abgeordneten mit vier geladenen Sachverständigen austauschen.

Das Fachgespräch im Sitzungssaal E.700 im Paul-Löbe-Haus in Berlin ist öffentlich und wird live im Parlamentsfernsehen sowie auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname sowie Geburtsdatum bis zu zwei Werktage vor der Sitzung per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.



03. Nachfrage nach Baukindergeld

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.



04. Bedingungen für Wagniskapitalgeber

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Mehr Markttransparenz, ein Stärken der Fachkenntnis von Fondsmanagern und ein Überprüfen staatlicher Fördermöglichkeiten zählen nach Ansicht der Versicherungswirtschaft zu den maßgeblichen Punkten, um Anlagen in Wagniskapital attraktiver zu machen. Dies geht aus der Antwort (19/6895) auf eine Kleine Anfrage (19/6346) der FDP-Fraktion hervor. Hingegen hätten die Teilnehmer an einem Runden Tisch mit der Versicherungswirtschaft erklärt, die regulatorischen Beschränkungen als angemessen zu betrachten. "Veränderungen der Regulatorik wurden im Rahmen des Runden Tisches nicht angeregt", erklärt die Bundesregierung weiter. Zu dem Treffen hatte das Bundeswirtschaftsministerium im November eingeladen; neben Ministeriumsvertretern sowie Mitarbeitern von KfW und KfW Capital nahmen 16 Führungskräfte von Versicherungsunternehmen teil. Der Dialog mit der Branche soll nun auf Fachebene weitergeführt werden.



05. Alleinerziehenden-Freibetrag unverändert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.


Foto: Bundesregierung / Bergmann