header-placeholder


image header
image
Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Magdeburg / ST: Ärztekammer erweitert Fernbehandlungsmöglichkeiten

3. November 2018


Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt


Magdeburg/Ärztekammer. In der heutigen Versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
beschlossen die Delegierten eine Änderung der Berufsordnung fu?r Ärzte. Diese ermöglicht
die Erweiterung der Fernbehandlung. War diese bislang nur ergänzend zur direkten
persönlichen Behandlung eines Patienten möglich, so wird sie nunmehr auch bei einem
unbekannten Patienten unter Wahrung der ärztlichen Sorgfalt zugelassen. „Mit Augenmaß
und nach einer umfassenden Diskussion haben sich unsere Ärzte fu?r eine Öffnung der
bestehenden Fernbehandlungsmöglichkeiten entschieden, die zugleich den Patientenschutz
nicht außer Acht lässt“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer
Sachsen-Anhalt. Und ergänzt: „Der persönliche Kontakt zum Patienten bleibt auch zuku?nftig
der Goldstandard in der ärztlichen Beratung und Behandlung.“


Unter den Ärzten herrschte trotz kontroverser Diskussion Einigkeit daru?ber, dass eine
sorgfältige und verantwortungsvolle Behandlung regelmäßig damit einhergehen muss, dass
Patienten im persönlichen Kontakt beraten und behandelt werden. Gleichwohl eröffnen
technische Entwicklungen Möglichkeiten, dies in ausgewählten Fällen auch aus der Ferne
bei einem Patienten anzuwenden, der vom Arzt zuvor nicht behandelt wurde. „Letztlich geht
es um eine Abwägung zwischen Patientenautonomie und Patientenschutz. Sucht der Patient
den Kontakt zum Arzt aus der Ferne, kann mit der jetzigen Regelung diesem Wunsch
entsprochen werden, wenn der Arzt dabei dennoch seinen ärztlichen Sorgfaltspflichten
nachkommen kann“, so die Kammerpräsidentin. Sie betont zugleich, dass es ein Irrglaube
sei, dass hierdurch ärztliche Unterversorgung beseitigt oder Wartezeiten signifikant reduziert
werden können. „Vorstellbar ist, dass dem Patienten dadurch ein unnötiger Weg erspart
bleibt. Eine Dauer- oder Ersatzlösung fu?r ein unterversorgtes Gebiet oder zur weiteren
Kostenreduktion darf und kann die Möglichkeit jedoch nicht avancieren.“


Der Beschluss der Kammerversammlung lautet wie folgt:


Die Kammerversammlung beschließt, § 7 Abs. 4 der Berufsordnung der Ärztekammer
Sachsen-Anhalt wie folgt zu fassen:


„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen
Kontakt. Sie du?rfen dabei Kommunikationsmedien unterstu?tzend einsetzen. Eine Beratung
oder Behandlung ausschließlich u?ber Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies ärztlich
vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird und die Patientin oder der
Patient u?ber die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung u?ber
Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“


Nach Genehmigung durch das Ministerium fu?r Arbeit Soziales und Integration kann die
Regelung im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.