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Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Diesel-Fahrverboten

Magdeburg, 27. Februar

Thomas: Übergangsfrist für gesetzliche Regelungen und für die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen nutzen

 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas (Foto), hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Diesel-Fahrverboten mit Besorgnis und Enttäuschung aufgenommen. Mit dem Urteil habe man die Verantwortung einfach an die Kommunen abgegeben. Diese müssten sich künftig mit einer Klageflut von Umweltverbänden auseinandersetzen. Gleichzeitig habe man pauschal die gesamte Diesel-Flotte in Deutschland wertgemindert, obwohl neuere Modelle die aktuellen Grenzwerte einhalten würden.  Thomas sprach von einem Frontalangriff gegen die Mobilität und gegen den Verbrennungsmotor. Damit werde deutschlandweit ein Flickenteppich aus Kommunen mit und ohne Fahrverboten organisiert, der so weltweit einmalig sei.

 

„Das Problem der Feinstaubemissionen wird nicht durch das Verbot von Dieselmotoren in den Innenstädten gelöst. Vielmehr ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Übergangsfrist bis 2019 zu nutzen, um Diesel-Fahrverbote für neuere Fahrzeuge auszuschließen. Weiterhin muss die Nachrüstung auch für ältere Fahrzeuge ermöglicht werden“, so Thomas.

 

Dieser begrüßt, dass sich die großen Städte in Sachsen-Anhalt gegen Diesel-Fahrverbote ausgesprochen haben. Insbesondere der ÖPNV, das Handwerk und der Einzelhandel wären durch Fahrverbote nachhaltig betroffen. Dies gelte auch für viele Berufspendler, die auf das Auto angewiesen seien.