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Urteil zu Diesel-Fahrverboten ist Tritt vor das Schienbein für Autoindustrie und untätige Bundesregierung

Berlin, 27. Februar 2018



Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten erklärt Bernd Riexinger (Foto), Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

 

Das Gericht hat mit seinem Urteil unterstrichen, dass die Menschen ein Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit haben. Es hat zudem der betrügerischen Autoindustrie und der untätigen Bundesregierung endlich einen spürbaren Tritt vor das Schienbein gegeben.

 

Autokanzlerin Angela Merkel und Totalausfall Alexander Dobrindt haben als Cheflobbyisten der Autoindustrie jahrelang ein Leben im rechtsfreien Raum ermöglicht. Viel zu lange hat es sich die Autoindustrie darin gemütlich eingerichtet und ist davon ausgegangen, dass Gesetze nur für andere gelten. Damit scheint jetzt Schluss zu sein.

 

Politik und Konzerne haben vor diesem Urteil zu Recht gezittert. Das ist gut so. Es ist jedoch überhaupt nicht in Ordnung, wenn auch Bürger, die selber betrogen worden sind, erneut zum Opfer dieser Entscheidung werden. Deshalb muss die Industrie die volle finanzielle Verantwortung übernehmen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen keinen Cent dazu zahlen, weder als Autofahrer noch als Steuerzahler. Dafür muss die Bundesregierung sorgen.

 

Als zentrale Maßnahme für bessere Luft in den Ballungsräumen brauchen wir endlich den Nulltarif bei Bus und Bahn: Schon im kommenden Jahr muss der Nulltarif in 15 Städten getestet und zudem Maßnahmen zur Qualitäts- und Kapazitätssteigerung im ÖPNV ergriffen werden, von der Erhöhung der Taktzahlen, Personalaufstockung und besserer Bezahlung bis zum Ausbau der Infrastruktur. Ab 2022 soll der kostenfreie ÖPNV flächendeckend Realität sein. Kommunen und Nahverkehrsunternehmen müssen erhebliche Unterstützung vom Bund erhalten.

 

Doch auch die Hauptverursacher der Luftverschmutzung müssen ihren finanziellen Beitrag leisten: Die Automobilindustrie muss vier Milliarden Euro durch eine fünfjährige zweckgebunden Sonderabgabe zur Verbesserung der Luftqualität zahlen.

 

Alles andere wäre ein weiterer Kniefall vor der Autolobby auf Kosten der Gesundheit und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger.