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Zoll stellt Drogen, Waffen und Feuerwerk sicher.

Mehrere Strafverfahren eingeleitet

Bei Zollkontrollen am 21. April 2017 beschlagnahmten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Chemnitz in Johanngeorgenstadt insgesamt 17 Gramm Crystal, 46 Feuerwerkskörper, 16 Schlagringe, vier Elektroschocker und drei Schlagstöcke.

Bei einem 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt), der zuvor zu Fuß in die Bundesrepublik Deutschland eingereist war, beschlagnahmten die Beamten 17 Gramm Crystal, die er im Körper versteckt hatte.

Wegen des Verdachts der ungenehmigten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge leiteten die Zöllner gegen den 35-Jährigen ein Strafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Dresden übernahm die weiteren Ermittlungen, die noch andauern.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz erließ das zuständige Amtsgericht Haftbefehl gegen den Beschuldigten.

Im Zuge einer Kontrolle zweier Jugendlicher im Alter von 15 Jahren aus Leipzig fanden die Zöllner am selben Tag 46 Feuerwerkskörper, 16 Schlagringe, vier Elektroschocker, die als Taschenlampen getarnt waren, und drei Schlagstöcke. Die Beamten beschlagnahmten die verbotenen Gegenstände und informierten die Eltern der beiden 15-Jährigen.

Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen das Sprengstoffgesetz leiteten sie ein Strafverfahren gegen beide Beschuldigte ein. Die Gegenstände befanden sich in ihren Rucksäcken.