header-placeholder


image header
image
Bjoern Steiger 20.03

Auto-News: Verbesserung des Rettungsdienst-Systems! AvD unterstützt Verfassungsbeschwerde der Björn Steiger Stiftung


veröffentlicht am 20. März 2025
  • Die Björn Steiger Stiftung reicht Verfassungsbeschwerde ein
  • Ziel ist die Verbesserung des Rettungsdienst-Systems
  • AvD bearbeitet Meldungen über die Notrufsäulen der Stiftung
Die Björn Steiger Stiftung hat am 13. März 2025 Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, Missstände im Rettungswesen zu beseitigen. Die Stiftung setzt sich seit 1969 für den Aufbau und Erhalt eines flächendeckenden Rettungswesens in Deutschland ein. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) unterstützt die verdienstvolle Arbeit der Stiftung und auch deren rechtliches Vorgehen. 
Die AvD-Notrufzentrale betreut und bearbeitet seit Jahren Pannenmeldungen, die von Notrufsäulen am Straßenrand, aufgestellt von der Björn Steiger Stiftung, ausgehen.
Kritisiert wird von den mit der Beschwerdebegründung befassten Verfassungsjuristen u. a. ein fehlendes bundesweit durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System. Der Bund stelle keine vergleichbaren Qualitätsstandards in der Fläche zur Verfügung. Stellvertretend für die föderalen Regelungswerke in den Bundesländern wird zudem das erst vor kurzem verfasste baden-württembergische Rettungsdienstgesetz als Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor dem Verfassungsgericht angegriffen.

Für bundesweite Standards
Die fehlenden flächendeckenden Standards bzw. unterschiedlichen Leistungen in der Notfallrettung verletzen die bestehende grundrechtliche Schutzpflicht des Bundesgesetzgebers. Durch dessen Finanzierung der medizinischen Infrastruktur habe der Bund aber eine Garantenpflicht, die durch eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen sei. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen habe das Mindestschutzziel der Notfallrettung darin zu bestehen, durch zureichende personelle und materielle Ausstattung sowie kürzeste Hilfsfristen die Überlebenschancen des Patienten zu wahren.

Außerdem greift die Beschwerde fehlerhafte Vorgaben, veraltete Organisationsstrukturen und die unsichere Rechtsgrundlage des seit 1. Juli 2024 in Baden-Württemberg geltenden Rettungsdienstgesetzes an. Der Gesetzgeber habe durch die neuen Regeln die Hilfsfrist für lebensbedrohliche Notfälle erhöht. Die Hilfsfrist beginnt jetzt erst mit der Einsatzdisponierung, nicht wie vorher mit dem ersten Klingelzeichen des eingehenden Notrufes. Damit werden eklatant die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Schutzpflicht des Staates verlangt aber ein konkreteres Schutzkonzept, das den Rettungsdienst leistungsfähiger und berechenbarer macht.

AvD-Präsident Lutz Leif Linden: „Der traditionsreiche AvD wurde im Geiste gegenseitiger Hilfe von Kraftfahrern gegründet. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit gehört zu den gelebten Grundsätzen des Clubs. Gemeinsam mit der Björn Steiger Stiftung sehen wir uns der Vision Zero verpflichtet und unterstützen deren verdienstvolle Arbeit. Die AvD-Mitarbeiter leisten ebenso wie die Rettungskräfte vor Ort einen wichtigen Beitrag, um Leben zu retten. Wir sehen ebenso wie die Verantwortlichen der Stiftung Verbesserungspotential in den Rettungsketten zur effektiveren Notfallhilfe. Daher bekräftigen wir die Inhalte der Verfassungsbeschwerde und halten sie für gerechtfertigt.“

AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren.
Mit seiner über 125-jährigen Historie ist der AvD der traditionsreichste Automobilclub Deutschlands. Seit seiner Gründung im Jahre 1899 vertritt der Club die Interessen der mobilen Gesellschaft. So gehörte der AvD bereits 1904 zu den vier Gründern der IAA (Internationalen Automobil-Ausstellung) in Frankfurt und war im selben Jahr Mitinitiator der AIACR (Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus) in Bad Homburg, aus der später der Automobilverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) hervorging. Ab 1918 bot der AvD die erste Kfz-Versicherung an und die von ihm ab 1924 ausgestellte „Bestallungsurkunde für Kraftfahrer“ gilt als Vorläufer des heutigen Führerscheins.

Auch im Motorsport ist der AvD seit jeher stark engagiert: So organisierte der Club den ersten Großen Preis von Deutschland bereits 1926 auf der legendären AVUS-Rennstrecke in Berlin. Seit 2022 erfreut sich die AvD Drift-Championship als noch junge Motorsportdisziplin international wachsender Beliebtheit. Den rund 1,4 Mio. Mitgliedern und Kunden steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung: Von der weltweiten Pannenhilfe mit eigener 24/7-Notrufzentrale über den globalen Auto- und Reiseschutz mit Krankenrücktransport bis hin zu Auto-, Unfall-, Rechtsschutz- und Auslands-Krankenversicherungen bietet der AvD alles für eine sichere Mobilität.


Text / Foto: Automobilclub von Deutschland e.V.