veröffentlicht am 22. August 2024
Es ist ein Horrorszenario für jede Familie: Die Sommerferien sind zu Ende, aber anstatt entspannt aus dem Urlaub zurückzufahren, steht sie plötzlich in einem endlosen Stau.
Aufgeheizte Gemüter, schreiende Kinder, verbrauchte Luft. Vor allem die Sommerhitze könnte nun dazu verleiten mitten auf der Autobahn auszusteigen und sich die Beine zu vertreten. „Genau dies gehört allerdings zu den Dingen, die im Stau eigentlich nicht erlaubt sind“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de und erklärt, welche Regeln für Autofahrer im Stau gelten.
Aussteigen - oft geduldet
Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist das Aussteigen auf der Autobahn auch im Stau grundsätzlich untersagt. Ausnahme: Es geht darum einen Unfall abzusichern oder ein Warndreieck aufzustellen. „Ein Verstoß kostet zehn Euro Verwarnungsgeld. Meistens lässt die Polizei es jedoch gerade bei längeren Staus oder Vollsperrungen durchgehen, solange der Fahrer oder die Fahrerin dicht am Auto stehen bleibt“, so Louven.
Standstreifen grundsätzlich tabu
Wer in einen Stau gerät, sollte den Warnblinker einschalten. Dies stellt zwar keine Pflicht dar, verhindert jedoch Auffahrunfälle. Das im regulären Verkehr verbotene Überholen auf der rechten Spur ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – nämlich, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zum linken Streifen nicht mehr als 20 km/h oder maximal 60 km/h beträgt. Der Standstreifen bleibt jedoch weiterhin tabu und darf auch nicht befahren werden, um schneller bis zur nächsten Ausfahrt zu gelangen.
Rettungsgasse nicht vergessen
Im Stau zu stehen und darauf zu warten, dass es endlich weitergeht, kann frustrierend sein – viele Menschen vergessen dabei, eine Rettungsgasse zu bilden. Doch bereits bei stockendem Verkehr müssen Fahrer dafür sorgen, dass Einsatzfahrzeuge genügend Platz haben. „Wer diese Pflicht missachtet, muss mit empfindlichen Strafen ab 200 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot von bis zu einem Monat. Beim Befahren der Rettungsgasse fallen ebenfalls hohe Strafen von bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot an“, erklärt der Anwalt. Auch bei Schritttempo sollten Fahrer außerdem auf genügend Abstand zueinander achten. Wer neben einer blockierten Fahrbahn fährt, hat zudem die Pflicht, den wartenden Autos durch das Reißverschlussverfahren den Vortritt zu lassen.
Kein Ausweg in Sicht
Auch wenn einige Fahrer versuchen, dem Stau vermeintlich clever zu entgehen ? sowohl das Wenden als auch das Rückwärtsfahren sind streng verboten. „Die Autobahn über die Zufahrt zu verlassen, ist ebenfalls tabu. Das Bußgeld dafür kann bis zu 200 Euro betragen, zuzüglich Punkten und Fahrverbot“, erklärt Anwalt Louven. Diese Regeln gelten insbesondere auch in Tunneln. Außerdem sollten Fahrer dort nicht aussteigen und den Motor ausschalten, da die Schadstoffkonzentration ansonsten aufgrund der verminderten Luftzirkulation schnell stark ansteigt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / pixabay