header-placeholder


image header
image
Telefon Ehrenamt Seelsorge pixabay

Magdeburg-News: Telefonische Krankschreibung muss bleiben • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt



veröffentlicht am Samstag, 8. April 2023

Magdeburg. „Diese Corona-Sonderregelung hat für die Praxen und für die Patienten einen erheblichen Mehrwert gebracht. Warum daran nicht weiter festgehalten wird, ist unverständlich“, kritisiert Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), dass niedergelassene Ärzte seit 1. April 2023 keine Krankschreibung mehr per Telefon ausstellen dürfen. Ausnahme: Es besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung, beispielsweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken.

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei zu Corona-Zeiten besonders wichtig gewesen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Praxen in den Hoch-Zeiten zu entlasten.

„Die Corona-Infektionen bewegen sich in einem händelbaren Rahmen. Doch die Praxen sind weiterhin enorm belastet – weil es an Ärzten mangelt, weil die Menschen älter werden und deshalb mehr ärztliche Behandlungen benötigen. Und jetzt wird den Praxen auch noch eine effektive und ressourcenschonende Entlastung, die die Telefon-AU gebracht hat, genommen“, sagt Dr. Böhme.

Der KVSA-Vorstand spricht sich für ein Beibehalten der telefonischen Krankschreibung aus. Und zwar nicht nur für Infekte der Atemwege, sondern auch für andere Erkrankungen, die einen Arztbesuch nicht zwingend erfordern. Der Arzt kenne seine Patienten und wisse, ob eine medizinische Einschätzung per Telefon möglich ist oder ob er die Patienten in der Praxis sehen möchte.

Die KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.


Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay