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Reise-News: ERST ORGANISIEREN, DANN ERHOLEN - Pflege und Urlaub passen zusammen – wenn die Planung stimmt


veröffentlicht am 8. März 2023

Foto: Gemeinsam in den Urlaub - das geht auch bei Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel in einem speziellen Pflegehotel
(djd). Einfach mal rauskommen, den Alltag hinter sich lassen: Das ist auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wichtig
Allerdings erfordert Urlaub in einer Pflegesituation deutlich mehr Planung als „normales“ Reisen. „Ein Ort mit schöner Natur, der andere Reize bietet als zu Hause, ist oft empfehlenswert“, sagt dazu Julia Friedrich von der compass private pflegeberatung. „Dazu muss natürlich die pflegerische und medizinische Versorgung vor Ort sichergestellt sein, und man muss an alle Medikamente und wichtigen Hilfsmittel denken“.

Pflegehotel finden, Finanzierung klären

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Reiseanbietern und Pflegehotels, die auf die besonderen Ansprüche pflegebedürftiger Urlauber zugeschnitten sind. „Pflegehotels sind eine Kombination aus Hotel und Pflegeeinrichtung. Meist haben sie auch Angebote für Freizeit und Wellness“, erklärt Friedrich. Eine Anbietersuche gibt es unter www.pflegeberatung.de. „Da die Angebote und damit auch die Möglichkeiten, Leistungen aus der Pflegeversicherung im Urlaub zu nutzen, sehr unterschiedlich sind, sollte man vor der Buchung unbedingt eine Pflegeberatung einholen“, so die Expertin weiter. Kostenlosen Rat gibt es etwa unter der Servicenummer 0800-101 88 00 von erfahrenen Pflegeberatenden. Je nach Hotel kann man ab Pflegegrad 2 Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen, sofern es sich um eine nach dem SGB XI zugelassene Einrichtung handelt. Beauftragt das Hotel einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, können die Kosten als Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Beides setzt einen Urlaub im Inland voraus. Auch das Pflegegeld darf während der Reise eingesetzt werden, um die Pflege zu finanzieren.

Wenn die Pflegeperson alleine verreist

Nicht immer wird in einer Pflegesituation ein gemeinsamer Urlaub geplant. Möchten pflegende Angehörige alleine oder mit ihrer Familie verreisen, muss die Weiterführung der Pflege ebenfalls organisiert werden. „Hier bieten sich ebenfalls die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege an“, so Friedrich. Bei der Verhinderungspflege wird die Versorgung von einer Ersatzperson oder einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung übernommen. Dafür gibt es von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 pro Jahr bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen, zu denen noch bis zu 806 Euro aus nicht genutzten Leistungen der Kurzzeitpflege hinzukommen können, also insgesamt maximal 2.418 Euro. Die Kurzzeitpflege findet stationär in einem Pflegeheim statt. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für höchstens acht Wochen im Kalenderjahr, zusätzlich lässt sich das gesamte Budget für die Verhinderungspflege nutzen, sodass maximal 3.386 Euro zur Verfügung stehen.


Text / Foto: djd/compass private pflegeberatung