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Urteil Gericht Hammer pixabay

Gerichtsurteil-News: Gerichtsurteile zum Schmunzeln • über schweinische Mitbewohner


veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2022

Düsseldorf. Manche Mitbewohner riechen zuweilen etwas streng, schmatzen unappetitlich und geben komische Geräusche von sich. Daher sind sie nicht überall beliebt. Wenn sie auch noch einen Hängebauch haben, kann das Zusammenleben mit ihnen sogar verboten werden: Schweine. Doch Schwein sein und Schwein haben ist in der Rechtsprechung nicht immer dasselbe, wie die ARAG Experten betonen. So mussten zwei Hängebauchschweine aus ihrem gemütlichen Quartier im Garten ausziehen, weil dieser in einem ganz normalen Wohngebiet lag. Und dort gehören Hängebauchschweine nicht zu den zulässigen Kleintieren, denn ihre Geräusch- und Geruchsbelästigungen sind für ein Wohngebiet unüblich und könnten zudem die Nachbarn stören (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 10 B 1092/22). Auch ein kniehohes Mini-Schwein namens Bruce wurde samt Herrchen von der Vermieterin rausgeworfen. Dass andere Nachbarn einen Hund halten durften, war für die Richter unerheblich. Auch die therapeutischen Zwecke des kleinen Vierbeiners, die der schwerbehinderte Halter anführte, ließ das Gericht nicht gelten (Amtsgericht Hannover, Az.: 468 C 7351/21). Doch die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Schweinchen als Hausschwein bei seinen Menschen in der Mietwohnung bleiben durfte, da von ‚Schnitzel‘ keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen für die Nachbarn ausgingen (Amtsgericht Berlin-Köpenick, Az.: 17 C 88/00).

Text: ARAG SE
Foto: pixabay