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Gesundheit-News: Höhere Mindestmengen stärken Qualität in der Versorgung - Online-Transparenzkarte der AOK


veröffentlicht am 3. Dezember 2022

Foto: laufende Operation mit medizinischem Personal in Schutzkleidung und Patient hinter einem blauen Tuch.
(ams). Die neue "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK verzeichnet für 2023 insgesamt 1.064 Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen - sechs weniger als 2022. 
Die "Transparenzkarte" informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den insgesamt sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Mindestmengen gelten.

"Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen trotz zahlreicher Ausnahmegenehmigungen aufgrund gesunkener Fallzahlen in der Corona-Pandemie ihre Wirkung entfalten", betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. "Das ist eine gute Nachricht, denn die Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser besonders komplizierten und riskanten Operationen. Die Mindestmengen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten."

Deutliche Konzentration in der Versorgung
Die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr wird 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen: Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK reduziert sich die Zahl der Klinikstandorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, um ein Drittel – von 223 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP in diesem Jahr auf 147 im kommenden Jahr. Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden Jahr von 14 auf 20 Fälle jährlich erhöht, werden es sechs Standorte weniger sein als in diesem Jahr. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157.

Die aktuell vorgegebenen Mindestmengen  
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher 10, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr). Zudem werden ab 2024 bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für die Durchführung von Herztransplantationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.



Text / Foto: AOK-Bundesverband