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Magdeburg Landtag pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge • Sachsen-Anhalt nutzt Vorkaufsrecht


veröffentlicht am Dienstag, 1. November 2022

Magdeburg/Langenstein. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat die Ausübung des Vorkaufsrechts des Landes veranlasst und sichert damit der Öffentlichkeit den Zugang zum Stollensystem des Kulturdenkmales Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge. Der bestellte Insolvenzverwalter hatte am 24. Juni 2022 sechs Grundstücke am Rande der Gedenkstätte an einen privaten Käufer veräußert, ohne vorab das Land von dem Verkauf zu informieren. Nach § 11 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt steht im Falle eines Grundstückverkaufs, auf dem sich ein unbewegliches, geschütztes Kulturdenkmal befindet, der Gemeinde und bei überörtlicher Bedeutung auch dem Land ein Vorkaufsrecht zu. Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde übt das Vorkaufsrecht zugunsten des Landes aus.

Mit dem Vorkaufsrecht tritt das Land anstelle des Käufers ein und stellt es zukünftig der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt für ihre Arbeit zur Verfügung. Nach Prüfung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie liegt in dem betroffenen Areal ein Teil des Stollensystems von 1944/45 und ist von außerordentlicher Bedeutung; dazu gehöre auch der Zugang zum sog. Besucherstollen und ein verschüttetes Mundloch.

Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra: „Eine angemessene Form der Erinnerung erfordert authentische Orte des Gedenkens. Das KZ Langenstein-Zwieberge ist für das Gedenken an die Naziverbrechen von singularem Wert. Unter Schwerstarbeit haben KZ-Häftlinge die Stollen in den Berg getrieben. Es ging den Nazis um Vernichtung von Menschen durch Arbeit, wie es die Stele vor der Gedenkstätte verdeutlicht. Die Überlassung an einen privaten Käufer nach 1990 steht seit jeher einer nachhaltigen Gedenkstätten- und Bildungsarbeit im Weg. Ich bin seit meinem ersten Besuch vor Jahren davon überzeugt gewesen, dass wir als Land bei Weiterveräußerungen unser Vorkaufsrecht ausüben müssen, um für juristische Klarheit zu sorgen, den Zugang zum Stollen zu erhalten und Fehler der Vergangenheit zu beheben. Das ist jetzt geschehen.“

Die betreffenden Flurstücke befinden sich im äußersten Westen des Kulturdenkmals Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge.

Hintergrund: Die Gedenkstätte erinnert an die Häftlinge aus 23 Ländern des KZ-Außenlagers Langenstein-Zwieberge. Unter der Bezeichnung B2/Malachit mussten sie von April 1944 bis April 1945 ein 13 km langes Stollensystem in die Thekenberge bei Halberstadt treiben. Infolge der körperlichen Strapazen und der mangelhaften Ernährung starben innerhalb von zwölf Monaten nahezu 2.000 Häftlinge. Heute ist die Gedenkstätte ein internationaler Ort des Erinnerns, der politischen Bildung und der historischen Forschung.

Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay