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Ukraine Flagge pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Sachsen-Anhalt hat bisher 24.200 Flüchtlinge aufgenommen • Rechtskreiswechsel greift

Freitag, 3. Juni 2022

Magdeburg. Seit 1. Juni greifen die beschlossenen Regelungen zum Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Danach haben geflüchtete Menschen – sofern die aufent­haltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII). Bisher wurden ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
 
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das jeweilige Jobcenter vor Ort Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dabei unterstützen, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen.
 
Details dazu können auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport abgerufen werden. Die Informationen stehen dort auch in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung: lsaurl.de/FAQUkraine
 
Eine Übersicht bietet auch ein Informationsblatt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Inneres und Sport: lsaurl.de/SGBIICheck
 
Nach Angaben der Kommunen sind bisher 24.197 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen worden, darunter sind mindestens 2.589 Kinder im Kindergarten- und 6.094 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 31. Mai 2022, 15:00 Uhr).
 
In der Zwischenunterbringung des Landes sind derzeit insgesamt 32 Kriegsflüchtlinge untergebracht, davon mindestens drei Kinder im Kindergarten- und acht Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 31. Mai 2022, 08:00 Uhr).

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