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Pflege zuhause Haende pixabay

Pflegeeinrichtungen nicht Versäumnisse der Bundesregierung ausbaden lassen

Freitag, 8. April 2022

Schon vor der eigentlichen Umsetzung müssen heute Änderungen an der Tariftreueregelung in der Pflege im Bundestag beraten werden. Damit zeigt sich deutlich, wie unzureichend die bisherigen Regelungen sind, kommentiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

„Die Tariftreueregelung hat einen glatten Fehlstart hingelegt. Erst kamen die notwendigen Grundlagen vier Monate nach der Gesetzesfrist, dann waren sie voller Fehler und wenig plausibel. Im Wochentakt wurden in der offiziellen Veröffentlichung der Pflegekassen zuletzt Tarife gestrichen, Durchschnittsentlohnungen korrigiert oder die Zahlung von Zuschlägen ausgesetzt. Auf derart unzuverlässige Daten sollen die Pflegeeinrichtungen nun ihre Existenzgrundlage, nämlich die Zulassung zur Pflegeversicherung, gründen? Derzeit kann keine Pflegeeinrichtung auf dieser Basis die Refinanzierung mit den Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren Arbeitsverträge künftig aussehen werden. Ein unhaltbarer Zustand“, kritisiert bpa-Präsident Bernd Meurer.

Seit Wochen wird vor allem die fehlende Plausibilität der von den Pflegekassen veröffentlichten Daten zu den Tarifen und Landesdurchschnittswerten kritisiert. Inzwischen wurden bereits mehrere Korrekturen an den veröffentlichten Werten vorgenommen, und ganze Tarifwerke wurden aus den Übersichten herausgenommen. Auch die Verpflichtung zur Zahlung der variablen pflegetypischen Zuschläge musste aufgrund unzureichend plausibler Daten ausgesetzt werden.

„Wie sollen sich die Einrichtungen an Tarife anlehnen, die sie nicht kennen und die auch nicht veröffentlicht werden, oder nach einem Tarifdurchschnitt zahlen, der sich durch Korrekturen andauernd ändert?“, fragt Meurer. „Zuschläge werden ausgesetzt und verschoben. Wenn es so weitergeht, müssen viele Pflegeeinrichtungen mitten in der noch andauernden Pandemie in diesem Jahr drei Vergütungsverhandlungen führen. Wann sollen sie eigentlich noch pflegen?“

Es bestehe sofortiger Handlungsbedarf, so Meurer. „Zum 30. April sollen die nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen mitteilen, an welchem Tarif sie ihre Lohnzahlungen künftig orientieren wollen, obwohl es dafür noch keine plausible Faktenbasis gibt, um diese wichtige Entscheidung zu treffen.“

Vor den [jüngsten] Beratungen im Bundestag fordert der bpa-Präsident deshalb, eine deutliche Verschiebung des Meldetermins und des Startermins für die Tarifpflicht festzuschreiben. „Wer jetzt am ursprünglich geplanten Starttermin festhält, lässt die Pflegeeinrichtungen die Versäumnisse der Bundesregierung ausbaden.“ 

Text: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.  
Foto: pixabay