Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. "Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden", sagte ein BKA-Sprecher dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)" mit
rund 200 Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre
Arbeit aufnehmen, "um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch
strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den
Ländern zu ermöglichen", so der Sprecher.
Die Prozesse würden
derzeit innerhalb des BKA, aber auch mit den Kooperationspartnern aus Polizei
und Justiz entwickelt und gemeinsam getestet, um für die Zeit ab dem Stichtag bestmöglich vorbereitet
zu sein. Zwar geht das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst
keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden
- beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige
Anordnungen gestellt. - unabhängig davon würden
jedoch weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzer
der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022
unterliegen, sagte der Sprecher. Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale
Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an
das BKA melden müssen.
Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf
Strafbarkeit prüfen und
sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen
und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres - sowohl im Eilverfahren wie
auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August
entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider
Konzerne zu bestehen.
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