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Pflege alte Menschen pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach wie vor stark gefordert

Sonntag, 19. Dezember 2021

Sachsen-Anhalt. Mit Stand November 2021 wurden in Sachsen-Anhalt 710 stationäre Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen sowie 246 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen betrieben. Die Anzahl der angebotenen Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen ist mit 39.288 Plätzen für ältere pflegebedürftige Menschen konstant geblieben. Die Plätze in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist mit 8.089 Plätzen zum Vorjahr mit 8.131 Plätzen weiter gesunken. Bei den sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen ist sowohl bei Anzahl und Plätzen erneut ein Zuwachs zu verzeichnen. Hier stehen jetzt 269 neue Wohnformen (Vorjahr: 250) mit 2.150 Plätzen (Vorjahr: 2.030 Plätze) zur Verfügung.

Anhand von Vergleichsdaten ist ersichtlich, dass die Heimaufsicht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Prüfungen der Pflegeeinrichtungen gelegt hat. Dabei wurde die Anzahl insgesamt etwas mehr als verdreifacht. Im Bereich der unangemeldeten Anlassprüfungen waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht sogar mehr als sechs Mal so viel in den Pflegeeinrichtungen verglichen zum Vorjahr unterwegs.
 
„Ein Aufwand, der betrieben werden musste, um den Pflegeeinrichtungen die notwendige Unterstützung an Beratung und Hilfe zukommen zu lassen, damit unsere Senioren weiterhin selbstbestimmt ihren Lebensabend, ohne Angst vor einer Coronaerkrankung oder weitaus Schlimmerem, verbringen können.“, resümiert Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Dabei kommt er auch zu dem Schluss, „dass am Anfang der Corona-Pandemie ein eher düsteres Bild des Zustands in den Pflegeinrichtungen gemalt wurde. Die Heimaufsicht hat im Rahmen der Prüfungen jedoch festgestellt, dass unter den Verantwortlichen der Pflegeeinrichtungen eine generelle Unsicherheit bestand, die aber durch Beratungen, gemeinsame Absprachen und Anstrengungen behoben werden konnte.“ Er ist deshalb davon überzeugt, dass sich die Summe aller Bemühungen bisher gelohnt hat und man weiterhin gemeinsam den eingeschlagenen Weg aus Beratung und kontinuierlicher, enger Zusammenarbeit geht.
 
Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).
 
Text: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA)
Foto: pixabay