Fahrzeugbreite nicht unterschätzen –
Außenspiegel inklusive!
Berlin (ACE) – Breite Autos auf schmalen
Spuren – das ist heute oft Realität auf Deutschlands Straßen. Gefährlich kann
es insbesondere im städtischen Straßenverkehr und an baustellenbedingten
Straßenverengungen werden. Deshalb sind einige Fahrspuren für die meisten Pkw
aufgrund ihrer Breite tabu – und das betrifft längst nicht nur große SUVs und
Oberklasselimousinen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, klärt über
die tatsächliche Fahrzeugbreite und missverständliche Verkehrsregeln an
Straßenverengungen auf.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die
Breite des Fahrzeugs unbedingt kennen, mahnt der ACE. Denn in der
Zulassungsbescheinigung ist zwar die Fahrzeugbreite an der breitesten Stelle
des Fahrzeugs angegeben, allerdings ohne die Außenspiegel zu berücksichtigen.
Mit etwas Glück findet sich die tatsächliche Fahrzeugbreite samt Spiegeln in
der Gebrauchsanleitung, sonst gilt: Selbst Maß nehmen. Denn seitliche
Sicherheitsabstände und Verkehrszeichen, die Fahrspuren auf eine bestimmte
Fahrzeugbreite begrenzen, beziehen sich auf die physische Fahrzeugbreite
einschließlich der Spiegel.
Richtig nachmessen
Um die korrekte Fahrzeugbreite zu
ermitteln, ist es erforderlich, mit einem Maßband von einem Außenspiegel durch
die geöffneten Fenster zum nächsten zu messen. Hierbei sollte zu zweit
vorgegangen werden, um ein korrektes Anlegen und Ablesen des Maßbands zu
gewährleisten. Da die Außenspiegel meistens nicht an der breitesten
Fahrzeugstelle angebracht sind, ergäbe ein Ausmessen lediglich der
Spiegelbreite und das Hinzurechnen zur angegebene Fahrzeugbreite aus der
Zulassungsbescheinigung ein ungenaues Ergebnis.
Warum die tatsächliche Fahrzeugbreite so
wichtig ist
Die Fahrzeugbreite ist vor allem an
Autobahnbaustellen entscheidend: Oftmals ist die linke der beiden Fahrspuren
auf eine Fahrzeugbreite von zwei Metern begrenzt. Somit dürfen Fahrzeuge, die
samt Außenspiegel breiter sind als zwei Meter, die linke Spur nicht nutzen.
ACE-Hinweis: Fahrzeuge werden immer breiter und somit ist es inzwischen auch
vielen Pkw der Kompaktklasse aufgrund ihrer Maße nicht erlaubt, Fahrspuren zu
nutzen, die auf zwei Meter Fahrzeugbreite begrenzt sind.
Relevant ist die tatsächliche
Fahrzeugbreite auch besonders im Hinblick auf den gebotenen Seitenabstand zu
anderen Verkehrsteilnehmenden: Kann aufgrund von Fahrzeugbreite – inklusive
Außenspiegel – und begrenzter Fahrbahnmaße nicht ausreichend Sicherheitsabstand
gehalten werden, sind das Überholen oder seitliche Vorbeifahren an anderen
Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt. In engen Autobahnbaustellen empfiehlt es
sich, zur Sicherheit besser versetzt zu fahren, anstatt zu überholen.
Text / Foto: ACE -
Auto Club Europa / pixabay