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Laubholzbockka  fer nah

Sachsen-Anhalt-News: Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers

Sachsen-Anhalt. Mit der Neufassung der Allgemeinverfügung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt vom 19.10.2021 wird die Fläche der Quarantänezone insgesamt deutlich verkleinert und die Neupflanzung von Laubgehölzen vereinfacht. Die Quarantänezone ist aufgrund eines Fallenfanges aus August 2021 bis zum 09.08.2025 aufrechtzuerhalten.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis [Motschulsky]) ist erstmalig 2014 in Sachsen-Anhalt, im Stadtteil Rothensee der Landeshauptstadt Magdeburg, in Erscheinung getreten. Von dem aus Asien stammenden Quarantäneschädling geht ein enormes Schadpotential aus, da er nahezu alle einheimischen Laubgehölze befällt. Der Larvenfraß des ALB unterbindet die Wasser- sowie Nährstoffversorgung in der Wirtspflanze und bringt diese letztendlich zum Absterben. Aufgrund der von dem Schädling ausgehenden Gefahr für den Laubholzbestand ist der ALB als sogenannter prioritärer Schadorganismus eingestuft. Auf Grundlage europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) eine Quarantänezone (abgegrenztes Gebiet) eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit wurden Maßnahmen angeordnet, deren Ziel es ist, den Schädling im betroffenen Gebiet auszurotten und seine Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Unter anderem wird seit 2014 ein intensives Monitoring durchgeführt, bei dem die LLG durch den Stadtgartenbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg und teilweise externe Dienstleister unterstützt wird. Bei einem bestätigten ALB-Befall wurde die Fällung aller zu den spezifizierten Wirtspflanzen des ALB zählenden Gehölze im Umkreis von 100 m angeordnet.

Die Zahl der bestätigten Befallsfunde im Monitoring ist seit einiger Zeit rückläufig. Infolgedessen hat die LLG am 19. Oktober 2021 eine geänderte Allgemeinverfügung über die Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB erlassen. Die Allgemeinverfügung betrifft Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreise Jerichower Land und Börde.

Was ist neu?

Christian Wolff, zuständiger Dezernatsleiter der LLG, berichtet, dass eine wesentliche Neuerung in der Allgemeinverfügung die deutliche Verkleinerung der Quarantänezone im Nordosten ist. Diese Verkleinerung wurde möglich, weil der ALB in diesem Bereich in den vergangenen vier Jahren trotz eines intensiven Monitorings nicht nachgewiesen wurde. Zwar führen der Fang eines Käfers in einer Lockstofffalle im August 2021 nördlich des Neustädter Sees und Funde aus dem Jahr 2020 zu einer geringfügigen Ausweitung des abgegrenzten Gebietes, insgesamt reduziert sich die Fläche der Quarantänezone jedoch von ca. 61 km² auf ca. 49 km². "Wir werten diese Entwicklung als deutlichen Erfolg der Bemühungen und Maßnahmen in den letzten Jahren", so Wolff.

Eine Erleichterung für die Bürger wird die neue Allgemeinverfügung im Hinblick auf das bisher in der gesamten Quarantänezone geltende Nachpflanzverbot für die spezifizierten Wirtspflanzen bringen. Dieses Nachpflanzverbot beschränkt sich nun nur noch auf die unmittelbaren Fällungszonen (Umkreis von 100 m um einen Fundort), die separat ausgewiesen wurden.

Pflicht zur Kontrolle der eigenen Gehölze sowie zur Anzeige von Fällungen und Pflanzungen bleibt bestehen!

,,Durch den diesjährigen Fallenfang ist die Quarantänezone weitere vier Jahre, bis zum 09.08.2025, aufrechtzuerhalten", teilt Wolff mit. Damit blieben für die Bürgerinnen und Bürger in dem betroffenen Gebiet auch einschränkende Regelungen bestehen. Nach wie vor gelte in der Quarantänezone eine Kontroll- sowie Anzeigepflicht auf Befall durch den ALB. Zusätzlich überprüfen die Mitarbeitenden der LLG mindestens einmal jährlich die Laubgehölze in der Quarantänezone auf Anzeichen eines ALB-Befalls. Um diese wichtige Aufgabe wahrnehmen zu können, besteht ein Betretungsrecht für die Mitarbeitenden der LLG und deren Beauftragte für die Grundstücke im Gebiet.

,,Unser oberstes Ziel ist und bleibt die Ausrottung des ALB, eine Ausbreitung muss mit allen vorhandenen Möglichkeiten verhindert werden", sagt Christian Wolff. Aus diesem Grund sind beabsichtigte Fällungen und Pflanzungen von Laubgehölzen innerhalb der Quarantänezone nach wie vor rechtzeitig bei der LLG anzuzeigen. Zudem dürfen Laubgehölze und Baumschnitt spezifizierter Pflanzen nicht aus dem abgegrenzten Gebiet verbracht werden. Es stehen Sammelplätze im Gebiet zur Verfügung, an denen Kleinstmengen von Baumschnitt abgegeben werden können.

Mithilfe der Bürger erwünscht

,,Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der getroffenen Regelungen und um ihre Mithilfe. Nur so werden wir die Bedrohung des Laubbaumbestandes durch den ALB im Gebiet nachhaltig beseitigen können", sagt Wolff.
Hinweise zum ALB können per Telefon (03471 334 - 253) und E-Mail (ALB@llg.mule.sachsen-anhalt.de) an die LLG gemeldet werden.
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