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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. Oktober 2021

  1. Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  2. Keine Korrekturbitten der Generalzolldirektion
    Finanzen/Antwort
  3. Keine Korrekturbitten der Bundesbank
    Finanzen/Antwort
  4. Türkisch-europäische Flüchtlingspolitik
    Auswärtiges/Antwort
  5. Definition von Leistungen der Rentenversicherung
    Arbeit und Soziales/Antwort
  6. Etwaige Korrekturbitten von BMI-Behörden
    Inneres und Heimat/Antwort
  7. Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Eine methodisch konsistente, isolierte Rechnung zur Quantifizierung der Wirkung des Sofortprogramms 2020 für den Klimaschutz im Gebäudesektor ist dem Expertenrat für Klimafragen nach eigener Aussage nicht vorgelegt worden. So heißt es im „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor - Prüfung der Annahmen des Sofortprogramms gemäß Paragraf 12 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes“, der als Unterrichtung durch den Expertenrat (19/32658) vorliegt.

Aus der gutachterlichen Bewertung der Prognos AG von 2021 ergibt sich nach Aussage des Expertenrates die von den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), angeführte zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um zwei Megatonnen CO2-Äquivalent (Mt CO2e) im Jahr 2025. Diese erscheine auf Grundlage der in der Studie getroffenen Annahmen insbesondere zu den Fördervolumina zwar grundsätzlich erreichbar. „Sie wird nach Einschätzung des Expertenrates für Klimafragen jedoch tendenziell überschätzt“, heißt es in der Vorlage.

Die in der Prognos-Studie ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung könne jedoch - anders als von BMWi und BMI ausgeführt - nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 (Sicherstellung zusätzlicher 5,8 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021) zurückgeführt werden, sondern ergebe sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung der Fördervolumina (17 Milliarden Euro kumuliert für das summarische Fördervolumen von 2020 bis einschließlich 2024).

Es sei kein Nachweis geliefert worden, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung von Paragraf 8 Absatz 1 Klimaschutzgesetz erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen, schreiben die Experten. Diese Aussage gelte auch bei Berücksichtigung der für die Analyse der Wirkung des Sofortprogramms 2020 als Randbedingung vorgegebenen erhöhten Fördervolumina.



02. Keine Korrekturbitten der Generalzolldirektion

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Generalzolldirektion hat im Januar 2020 nicht um die Korrektur von Berichterstattungen in Medien ersucht. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32577) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32402).



03. Keine Korrekturbitten der Bundesbank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Deutsche Bundesbank hat im Januar 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht um die Korrektur von Berichterstattungen in Medien ersucht. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32578) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32414).



04. Türkisch-europäische Flüchtlingspolitik

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Von Januar 2019 bis zum 29. August 2021 sind nach Angaben der Europäischen Kommission insgesamt 82.182 Personen von der Türkei nach Griechenland irregulär auf dem Land- und Seeweg eingereist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32149) hervor. Während im dritten und vierten Quartal 2020 auf dem Seeweg jeweils noch mehr als 23.000 Menschen nach Griechenland gelangten, sank die Zahl im dritten Quartal und bis Ende August 2021 auf 425. Über den Landweg reisten im selben Zeitraum 815 Personen ein. Der „erkennbare Rückgang der Ankunftszahlen“ sei auch auf den Beginn der Covid-19-Pandemie zurückzuführen, schreibt die Bundesregierung.



05. Definition von Leistungen der Rentenversicherung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung einer verbindlichen Definition zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/32626) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32439). Darin verweist sie zur Begründung auf ihre Antwort vom Juni dieses Jahres (19/30818) auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin hatte die Bundesregierung unter anderem ausgeführt, dass es zu von der Fraktion genannten und weiteren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keine allgemein gültige Definition gebe, ob diese als „beitragsgedeckt“ oder „nicht beitragsgedeckt“ anzusehen sind. Grund hierfür sei, „dass die getrennte Ausweisung von ,nicht beitragsgedeckten Leistungen' in der Rentenversicherung weder möglich noch sinnvoll ist“.



06. Etwaige Korrekturbitten von BMI-Behörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um etwaige Korrekturbitten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und mehrerer Behörden des Ressorts gegenüber Medien geht es in Antworten der Bundesregierung (19/3258219/3258019/32564) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/3244219/3244119/3244019/3243019/3242319/3242219/3241219/32408). Danach geben die Behörden des Ressorts in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.



07. Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme belaufen sich aktuell insgesamt auf 2,14 Millionen Euro. Davon seien für die Überbrückungshilfen (inklusive Neustarthilfe) und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen Beratungsleistungen gemäß der aktuell gültigen Definition externer Beratungsleistungen in Höhe von 352.036,50 Euro in Anspruch genommen worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32255) mit.

Darüber hinaus seien für Dienstleistungen durch „privatrechtliche Akteure, die von der Bundesregierung beauftragt wurden, strategisch oder administrativ bei der Entwicklung und Durchführung der Corona-Hilfen mitzuwirken“ aktuell weitere Ausgaben in Höhe von 75,95 Millionen Euro - unter anderem für die Entwicklung und den Betrieb der Antragsplattform angefallen. Die Ausgaben für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) lassen sich der Antwort zufolge zur Zeit noch nicht abschließend ermitteln. Anträge seien aktuell weiterhin möglich. Der WSF lasse sich zudem die Kosten des Mandatars größtenteils durch die Antragsteller erstatten. Dieser Prozess sei ebenfalls nicht abgeschlossen.

Aktuell betragen die Ausgaben des BMWi für den WSF abzüglich der durch die Antragssteller erstatteten Beträge laut Bundesregierung 1,79 Millionen Euro. Die Ausgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Rahmen der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme beliefen sich insgesamt auf 1,46 Millionen Euro, heißt es. Dabei seien Beratungsdienste in Höhe von 330.551,91 Euro für den WSF in Anspruch genommen worden.

Die Ausgaben für die Einbindung des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms (Corona-bedingte Fälle) belaufen sich der Vorlage zufolge aktuell auf 1,13 Millionen Euro. Die Federführung für das Großbürgschaftsprogramm liege beim BMWi, wird mitgeteilt.