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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Oktober 2021

  1. Förderung der IKT-Branche durch die Bundesregierung
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  2. Auswirkungen von Corona auf die Präsenzlehre und Studierende
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  3. Nationale Reserve mit medizinischer Schutzausrüstung
    Gesundheit/Antwort
  4. Unterschiedliche Bedingungen bei Corona-Tests
    Gesundheit/Antwort
  5. Datenschutz bei geplantem Steuerforschungsinstitut
    Finanzen/Antwort
  6. Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder
    Inneres und Heimat/Antwort
  7. AfD fragt nach Korrekturbitten des Auswärtigen Amtes
    Auswärtiges/Kleine Anfrage
  8. Linke fragt nach Asylanträgen von Frauen
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Förderung der IKT-Branche durch die Bundesregierung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von rund vier Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung (F&E) im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bereitgestellt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32536) auf eine Kleine Anfrage (19/32050) der FDP-Fraktion. Für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien hat der Bund 1,4 Millionen Euro für das Jahr 2019 und knapp 1,6 Millionen Euro für 2020 eingeplant. Somit gibt der Bund 0,40 Prozent (2019) und 0,36 Prozent (2020) seines Bundeshaushaltes für IKT-Forschung aus.

Es sei ein klares Ziel der Bundesregierung, „die technologische Souveränität in Deutschland und Europa im strategisch wichtigen Themenfeld der IKT zu sichern“. Dies könne nur gelingen, wenn die Wirtschaft sich ebenfalls um eine Intensivierung der Aktivitäten im Bereich F&E bemühe. Die IKT-Forschungsförderung des Bundes setzte sich aus institutioneller Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie Projektförderung zusammen.



02. Auswirkungen von Corona auf die Präsenzlehre und Studierende

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Mit einer möglichst hohen Impfquote und fortlaufenden Testungen kann im Wintersemester 2021/2022 „für den Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen so viel Normalität wie jeweils machbar ermöglicht werden“. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32366) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32055). Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) habe bereits am 6. August erklärt, dass man die Präsenzlehre wieder zum Regelfall machen wolle. Für die konkrete Umsetzung der jeweiligen Hygieneregelungen und die Ausgestaltung der Lehre seien weiterhin die Hochschulen verantwortlich. Prinzipiell könne der Zugang zu Präsenzveranstaltungen entsprechend der jeweiligen Schutzmaßnahmen der Länder nach dem 3G-Prinzip erfolgen. Einige Länder ermöglichten es Hochschulen von der Mindestabstandsregel abzuweichen, sollten beispielsweise die 3G-Regel und eine gleichzeitig geltende Maskenpflicht angewendet werden.

Studierende bewerten laut Antwort der Bundesregierung die Studiensituation während der Pandemie insgesamt als schwierig. Besonders die sozialen Kontakte, die Kommunikation im Studium und die Bewältigung des Lernstoffs würden als kritische Punkte genannt. 69 Prozent der Studierenden würden angeben, während der Corona-Pandemie stark gestresst zu sein. Besonders hoch sei der Wert bei Studierenden mit Beeinträchtigung (80 Prozent), bei Studierenden aus der COVID 19-Risikogruppe (75 Prozent) und bei Studierenden mit Kind (71 Prozent). Mit Blick auf die finanzielle Situation bleibt die Bundesregierung bei ihrer Absicht, die Überbrückungshilfen für Studierende zum 30. September 2021 einzustellen. Bisher seien mehr als 600.000 Anträge von insgesamt 180.000 Studierenden gestellt worden. Bis zum 1. September 2021 seien 187,4 Millionen Euro an Überbrückungshilfen zugesagt worden.



03. Nationale Reserve mit medizinischer Schutzausrüstung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) An der fortlaufenden Konzeption der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) sind nach Angaben der Bundesregierung mehrere Ministerien beteiligt. Die Zusammenarbeit finde in regelmäßigen Abständen auf verschiedenen Ebenen statt, heißt es in der Antwort (19/32537) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32324) der FDP-Fraktion.

Ferner wurde den Angaben zufolge unter der Moderation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Expertisegremium gebildet, das die konzeptionellen Arbeiten zur Bedarfsermittlung unterstützen soll.

Die derzeit laufende Phase 1 der NRGS setze auf der Beschaffung aus dem Jahr 2020 und den aktuellen Beständen auf, die in der aktuellen Pandemie nicht verteilt werden. Phase 1 laufe noch bis Ende 2021. Auch ab Phase 2 werde die Reserve weiter die nachhaltige Versorgungssicherheit mit medizinischer Schutzausrüstung gewährleisten.



04. Unterschiedliche Bedingungen bei Corona-Tests

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Spezifität von Corona-Antigen-Tests, also die korrekte Feststellung eines negativen Ergebnisses, hängt nach Angaben der Bundesregierung von mehreren Faktoren ab. Die Spezifität sei abhängig von der Qualität des verwendeten Tests, der korrekten Anwendung und Bewertung sowie von der aktuellen Prävalenz des Virus in der Bevölkerung, heißt es in der Antwort (19/32538) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32322) der AfD-Fraktion.

Positive Antigen-Tests sollten daher zeitnah mittels eines PCR-Tests bestätigt werden. Die Rate der falsch-positiven Testergebnisse wird den Angaben zufolge bundesweit nicht erfasst. Dies wäre angesichts der Vielzahl verwendeter Tests und unterschiedlicher lokaler Epidemiologie auch nicht repräsentativ, heißt es in der Antwort.



05. Datenschutz bei geplantem Steuerforschungsinstitut

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung ist derzeit dabei, die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung zu klären. Dies schreibt sie in der Antwort (19/32541) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32286). Ziel sei es, dass das Institut und seine Mitarbeiter „ihren Aufgaben effektiv nachkommen können und gleichzeitig der Datenschutz und das Steuergeheimnis vollumfänglich gewahrt bleiben“.



06. Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes für die Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder (VBL) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32113). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die VBL eine vom Bund und den Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Den Rahmen ihrer Vermögensanlagen setzten neben gesetzlichen Grundlagen die VBL-Satzung und die internen Richtlinien für die Vermögensanlage der VBL. Diese Richtlinien werden laut Vorlage vom Verwaltungsrat beschlossen. Die unternehmerische Entscheidung über einzelne Vermögensanlagen trifft den Angaben zufolge innerhalb des vorgegebenen Rahmens der hauptamtliche Vorstand.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass ihrer Kenntnis nach der Nachhaltigkeitsansatz der VBL fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werde. Auch die internen Richtlinien für die Vermögensanlage der VBL würden derzeit überarbeitet und sollten vom Verwaltungsrat der VBL möglichst zeitnah beschlossen werden. In diesem Prozess würden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, den bestehenden Ansatz sinnvoll zu ergänzen. Einige Überlegungen seien unter https://www.vbl.de/de/nachhaltigkeitsbezogene-informationen veröffentlicht.

Die Überarbeitung der Richtlinien für die Vermögensanlage sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort ferner. Aussagen zu Inhalten der geplanten Änderungen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsansatz könnten derzeit nicht getroffen werden, um den Entscheidungen der Gremien nicht vorzugreifen.



07. AfD fragt nach Korrekturbitten des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob und aus welchen Anlässen das Auswärtige Amt im Januar 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/32608) danach, ob und aus welchen Anlässen das Auswärtige Amt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat.



08. Linke fragt nach Asylanträgen von Frauen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Frauen in den Jahren 2019 und 2020 sowie im bisherigen Jahr 2021 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/32637) unter anderem danach, über wie viele Asylanträge von Frauen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in diesem Zeitraum mit welchem Ergebnis entschieden hat.