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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. September 2021

  1. Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet
    Arbeit und Soziales/Antwort
  2. Auszahlung der Grundrente
    Arbeit und Soziales/Antwort
  3. Drei Millionen arbeiten in einem Midijob
    Arbeit und Soziales/Antwort
  4. Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich
    Arbeit und Soziales/Antwort
  5. Umsetzungsstand des Moscheen-Projekts in Marokko
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  6. Korrekturbitten im Januar 2020
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage


01. Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/32204) auf eine Kleine Anfrage (19/31790) der Fraktion Die Linke.

In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.



02. Auszahlung der Grundrente

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Deutsche Rentenversicherung hat derzeit noch keine statistisch validen Daten darüber, wie viele Menschen aktuell eine Grundrente beziehen. Mit der Prüfung der Voraussetzungen und der Auszahlung der Grundrente in Form eines Zuschlags zur Rente hätten die Träger der Rentenversicherung aber planmäßig Mitte Juli 2021 mit den neu zugehenden Renten begonnen. Die Bestandsrenten würden bis Ende des Jahres 2022 nach und nach geprüft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32221) auf eine Kleine Anfrage (19/31980) der FDP-Fraktion.

In der Antwort heißt es weiter, der Grundrentenzuschlag werde derzeit auf durchschnittlich 75 Euro (brutto) monatlich geschätzt. Eine nach Geschlecht differenzierte Schätzung sowie eine Schätzung des Medians lägen hierfür nicht vor. Eine endgültige Berechnung der durchschnittlichen Grundrentenzuschläge werde erst mit dem Vorliegen der Rentenbestandsstatistik des Jahres 2022 möglich sein.



03. Drei Millionen arbeiten in einem Midijob

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Dezember 2020 haben knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einem sogenannten Midijob gearbeitet, also ein Bruttoeinkommen von 450 Euro bis 1.300 Euro monatlich verdient. Davon waren rund 380.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte also Menschen im Grundsicherungsbezug. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32219) auf eine Kleine Anfrage (19/31982) der Fraktion Die Linke unter Bezugnahme auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Aus den angeführten Zahlenreihen wird deutlich, dass der Anteil der Midijob-Arbeitenden unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2005 deutlich gestiegen ist, von damals 3,6 Prozent (945.000) auf 8,9 Prozent im vergangenen Jahr.



04. Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2020 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein mittleres Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich (bis 2.284 Euro) erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 18,7 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wie aus einer Antwort (19/32223) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31814) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Demnach hat es im Dezember 2020 insgesamt rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte gegeben, davon waren rund vier Millionen ausschließlich geringfügig tätig und knapp drei Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt.



05. Umsetzungsstand des Moscheen-Projekts in Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht zum Umsetzungsstand des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen“ in Marokko, durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), keine weiteren Angaben. „Eine Erörterung dieser abstrakten Rechtsfragen erfolgt nicht“, schreibt sie in einer Antwort (19/32193) auf eine wiederholte Kleine Anfrage (19/31521) der AfD-Fraktion zum Thema.

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Antwort auf eine frühere Drucksache der AfD-Fraktion zum Thema (19/21800) Fragen mit Verweis auf Grenzen des Parlamentarischen Frage- und Informationsrechts unbeantwortet gelassen. Die AfD-Fraktion hatte daraufhin nachgefragt, welche konkreten Kriterien für die Vertraulichkeit von Verhandlungen und Abstimmungen mit ausländischen Regierungen im Zusammenhang der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelten.

Die Bundesregierung beruft sich erneut auf den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, das Staatswohl und die Gewährleistung einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung“. Das Parlamentarische Frage- und Informationsrecht diene nicht dazu, „eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen“. Zu den betreffenden Fragen erfolge daher keine rechtliche Bewertung seitens der Bundesregierung.



06. Korrekturbitten im Januar 2020

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/32139) zu Korrekturbitten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Januar 2020 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung, ob und wenn ja, aus welchen Anlässen das BMZ bei Medien mit oder ohne anwaltliche Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen gebeten hat. Es handelt sich dabei um eine Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache (19/7472).