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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 28. Juli 2021

  1. Evaluation der Reform des Wohnraumvermittlungsrechts
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  2. Brückenfinanzierung für MV-Werften
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  3. Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Einstufung bestimmter Informationen als Verschlusssachen
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Länder entscheiden über Verteilung von Kohlehilfen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion in der Stahlbranche
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. AfD fragt nach BMI-Korrekturbitten
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
  8. Frage nach Korrekturen von Medienberichterstattungen
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  9. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur bei Medien erfragt
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Evaluation der Reform des Wohnraumvermittlungsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Das Ziel der Reform des Wohnraumvermittlungsrechts - die Entlastung der Mieter von der Maklercourtage - ist laut Bundesregierung ganz überwiegend erreicht worden. Das geht aus einer Unterrichtung (19/31795) zur Evaluation des geänderten Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz hervor. Die DIW Econ GmbH hatte dazu einen Endbericht erstellt.

Aus diesem gehe hervor, führt die Bundesregierung aus, dass das Bestellerprinzip vor Inkrafttreten des Gesetzes höchst umstritten gewesen sei. Die Studienergebnisse zeigten jedoch, dass das 2015 geänderte Gesetz generell funktioniere und die Mieter von der Maklercourtage ganz überwiegend entlastet werden konnten. Auch die befürchteten Nebeneffekte hätten sich nur zum Teil bewahrheitet. Sie seien für die Maklerbranche zwar nicht unerheblich. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne einer erneuten Gesetzesnovellierung ergebe sich dennoch nicht, wenn die grundlegende Zielsetzung des Gesetzgebers als gegeben erachtet werde.

Laut dem Endbericht betraf die Reform des Wohnraumvermittlungsrechts zwei Regelungspunkte: Die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips und die Einführung der Textform für Wohnraumvermittlungsverträge. Das Bestellerprinzip habe Auswirkungen auf einen Großteil der deutschen Bevölkerung gehabt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sei davon ausgegangen, dass Mieter mit der Einführung des Bestellerprinzips jährlich 573,52 Millionen Euro durch den Wegfall der Maklercourtage einsparen würden und damit rund 290 Millionen mehr als die zeitgleich eingeführte Mietpreisbremse. Dem gegenüber habe ein geschätzter Erfüllungsaufwand von 214,27 Millionen Euro jährlich für Vermieter durch die Übernahme der Mietersuche oder die Übernahme der Maklercourtage und antizipierte Umsatzrückgänge für die Maklerbranche gestanden.



02. Brückenfinanzierung für MV-Werften

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/JS) Den MV-Werften ist Anfang Oktober 2020 eine kurzfristige Brückenfinanzierung in Höhe von 193 Millionen Euro durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gewährt worden. Für die Entscheidung sei die erhebliche regionalpolitische und hohe beschäftigungspolitische Bedeutung von besonderer Relevanz gewesen, heißt es in der Antwort (19/31524) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31007) der FDP-Fraktion. Die MV-Werften seien durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.



03. Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam - etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von "vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen" umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen ("versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen") wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018.



04. Einstufung bestimmter Informationen als Verschlusssachen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Einstufung bestimmter Informationen als Verschlusssache ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31682) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31282). Wie die Bundesregierung darin darlegt, stünden der "dem Staatswohl dienende Geheimschutz einerseits und das Ziel größtmöglicher Transparenz staatlichen Handelns andererseits" zwangsläufig in einem konkurrierenden Verhältnis zueinander, das im Einzelfall immer wieder neu ausgelotet werden müsse.

Informationen dürften deshalb nur in den Fällen eingestuft werden, in denen dies gesetzlich geboten sei, und auch nur so lange, wie es das notwendige Erreichen der Schutzziele des Geheimschutzes erforderlich mache, heißt es in der Antwort weiter. Darauf zu achten, sei von Rechts wegen ebenfalls die Aufgabe der zur Einstufung von Informationen befugten amtlichen Stellen des Bundes.

Die Einstufung bestimmter Informationen sei bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben, führt die Bundesregierung ferner aus. Laut Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) seien Verschlusssachen "im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform". Sie würden dann gemäß SÜG entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in einen der dort definierten vier Geheimhaltungsgrade eingestuft.

Wie die Bundesregierung des Weiteren schreibt, gehört die demokratische Kontrolle exekutiven Handelns zu den vorrangigen Aufgaben der Legislative "und wird durch eine notwendige Einstufung von Informationen nicht verhindert". Um ihre Kontrollaufgaben ungehindert wahrnehmen zu können, müssten sich Mitglieder des Bundestages beispielsweise keiner vorherigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen, sondern erhielten Zugang zu Verschlusssachen kraft Amtes.

Jedem Ausschuss des Bundestages sei es unbenommen, zu eingestuften Vorgängen in geheimer Sitzung zu beraten. Spezielle, in geheimer Sitzung tagende Gremien wie das Parlamentarische Kontrollgremium und die G 10-Kommission berieten praktisch ausschließlich über geheimhaltungsbedürftige, eingestufte Vorgänge und übten eine wirksame Kontrolle des staatlichen Handelns aus.



05. Länder entscheiden über Verteilung von Kohlehilfen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Durchführung der mit den Finanzhilfen entsprechend dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geförderten Maßnahmen sind laut Bundesregierung die Länder zuständig. Sie bestimmten, welche Projekte und Maßnahmen mit den Finanzhilfen in ihren Ländern umgesetzt werden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31596) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31368).

Der Bundesregierung lägen keine Informationen vor, wie sich die Finanzhilfen auf die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände innerhalb des Reviers aufteilen. Dies könne nur durch die jeweiligen Länder beantwortet werden. Eine Abrechnung erfolge erst nach Abschluss der Projekte.

Vor Beginn der ersten Förderung legten die Länder ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen fest, schreibt die Regierung. Die Länder hätten sich für die Fördergebiete Leitbilder gegeben. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des InvKG regele die Ausgestaltung der Länderprogramme "im Einklang mit den Leitbildern und den gesetzlichen Vorgaben".

So habe der Bund das Recht einer Vorprüfung und könne solche Vorhaben von der Förderung ausschließen, "die ihrer Art nach nicht der im InvKG und der festgelegten Zweckbindung entsprechen oder die gänzlich ungeeignet sind, zur Verwirklichung der Förderziele beizutragen", heißt es in der Antwort. Ferner könne der Bund bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von den Ländern Finanzhilfen zurückfordern.



06. Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion in der Stahlbranche

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, mit der unter anderem der Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 Rechnung getragen wird, werden laut Bundesregierung auch die Jahresemissionsmengen des Industriesektors bis 2030 angepasst. Damit erhöhe sich das Ambitionsniveau für sämtliche Industriebranchen, einschließlich der Stahlbranche, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31598) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31373).

Die Liberalen hatten nach den Auswirkungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf die Stahlbranche in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Rentabilität, Arbeitsplätze und die Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten gefragt.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es weiter: Um die erhöhten Klimaziele zu erreichen, habe das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 ein Klima-Investitionsprogramm in Höhe von rund acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion beschlossen. Speziell für die Stahlbranche würden beispielsweise zusätzliche Mittel zur Förderung von Investitionen zur Umstellung der Hochofenroute auf Direktreduktion mit grünem Wasserstoff bereitgestellt und ein Pilotprogramm zur Entwicklung von Leitmärkten für "grünen Stahl" geschaffen.



07. AfD fragt nach BMI-Korrekturbitten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und mehrerer seiner Behörden geht es in Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion (19/3173919/3173819/3174019/31650). Darin erkundigt sich die Fraktion nach etwaigen Bitten der betreffenden Einrichtungen bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen.



08. Frage nach Korrekturen von Medienberichterstattungen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im Februar 2020 bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Dazu hat die Fraktion eine Kleine Anfrage (19/31623) vorgelegt.



09. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur bei Medien erfragt

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Februar 2020 bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Dazu hat die Fraktion eine Kleine Anfrage (19/31627) vorgelegt.