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Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Magdeburg: Streitigkeiten um Kündigung des ehemaligen Zoodirektors in Magdeburg

Donnerstag, den 1. Juli 2021

31 O 1/21 und 31 O 41/21 – 1. Kammer für Handelssachen

Prozesstag: Dienstag, 13. Juli 2021, 11.00 Uhr

In dem ersten Verfahren (31 O 1/21) wehrt sich der ehemalige Leiter des Zoos Magdeburg (Kläger) gegenüber dem Zoo (Beklagte) wegen der durch den Zoo ausgesprochenen Kündigung des Anstellungsvertrages vom März 2020.

Die Klage ist zunächst ursprünglich am 19. März 2020 vor dem Arbeitsgericht Magdeburg erhoben worden. In 2. Instanz ist dann mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt in Halle vom 31.10.2020 geklärt worden, dass für das Verfahren nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Zivilgerichte zuständig sind. Grund hierfür ist, dass der Kläger als Leiter des Zoos kein Arbeitnehmer ist, sondern von seiner Stellung her mit einem Geschäftsführer vergleichbar ist. Für Geschäftsführer ist der Rechtsweg zum Zivilgericht gegeben.

Der Kläger möchte erreichen, dass sowohl die ordentliche als auch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 03. März 2020 durch das Gericht für unwirksam erklärt wird. Der Kläger meint, es gäbe für seine Kündigung keine wirksamen Gründe, zudem seien die Fristen nicht eingehalten worden. Der Zoo dagegen sieht wichtige Kündigungsgründe im Verhalten des Klägers begründet.

In dem zweiten Prozess (31 O 41/21) klagt der Kläger im Urkundenprozess die Vergütung für den Zeitraum 05. März – 30. Juni 2020 ein. Der Kläger meint, einen Anspruch auf die Vergütung zu haben, da er zu Unrecht gekündigt worden sein.