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Besuchsregelung im Klinikum Magdeburg ab 1. Juli

Montag, den 28. Juni 2021

Ab dem 1. Juli 2021 sind Besuche im Klinikum Magdeburg wieder zugelassen. Als Zugangsberechtigung gilt die GGG-Regel – also für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Von Montag bis Sonntag sind Besuche jeweils zwischen 14:00 und 17:00 Uhr erlaubt. 

Diese Regelungen gelten vorläufig für die Geltungsdauer der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Abhängig vom Infektionsgeschehen im Raum Magdeburg können sich tagesaktuell Änderungen ergeben. 

Hier die Besuchsregelungen, die im Klinikum Magdeburg ab dem 1. Juli 2021 gelten, im Überblick: 

1. Besuchstage: 

Montag bis Sonntag 

2. Besuchszeit: 

Von 14.00 bis 17.00 Uhr

3. Ausnahmen 

Hinsichtlich der Besuchszeit sind Ausnahmen für die Neonatologie (Frühgeborene), Geburtshilfe, Kinder- und Jugendstation (Kinder bis 16 Jahre, die ohne Begleitperson aufgenommen sind), Palliativstation und für lebensbedrohlich Erkrankte möglich. Nach persönlicher Absprache mit der Station können diese Patienten zu anderen Uhrzeiten als in dem vorgeschriebenen Zeitkorridor von 14.00 bis 17.00 Uhr besucht werden. 

4. Zugangsberechtigung: 

Zugangsberechtigt sind Besucher („GGG“-Regel, §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der 14. SARSCoV-2-EindV), die entweder 

a. genesen sind (Nachweis des Gesundheitsamtes, ein halbes Jahr gültig) 

b. geimpft wurden (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) oder 

c. ein negatives Testergebnis (PCR oder PoC-Antigen-Test) einer zertifizierten Stelle (keine Selbsttests) vorlegen können, also getestet sind (der Test darf nicht länger als 24 Stunden her sein) 

d. Ausnahmen: Kinder / Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren können Patienten besuchen ohne geimpft, getestet oder genesen zu sein. In diesem Fall besteht aber die FFP2-Tragepflicht. (Kinder unter 7 Jahren können Patienten nicht besuchen) 

Im Kreißsaal ist nach wie vor eine Begleitperson zur Geburt erlaubt. 

5. Nachweis für die Zugangsberechtigung: 

Besucher müssen sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifizieren. (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre). 

Für ALLE gilt: Die Bescheinigungen müssen dem Besucher eindeutig zuzuordnen sein – Handyfotos eines Impfausweises beispielsweise werden nicht anerkannt. 

Für Geimpfte gilt: Der Impfausweis muss im Original gezeigt werden oder der Impfstatus durch den digitalen Impfausweis nachgewiesen werden. 

Für Genesene gilt: Die amtliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes muss vorgezeigt werden. 

Für Getestete gilt: Das negative Testergebnis (PCR oder PoC-Antigen-Test) einer zertifizierten Stelle (keine Selbsttests)

6. Zugang: 

Der Zugang zu unseren Gebäuden ist für Besucherinnen und Besucher nur über den Haupteingang möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass Besucher*innen mit grippeähnlichen Symptomen das Klinikum Magdeburg weiterhin nicht betreten dürfen. Des Weiteren werden die Besucher am Haupteingang darauf hingewiesen, dass in allen Bereichen des Klinikums Magdeburg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. 

7. Hygieneregeln: 

Für Besucher*innen gilt ebenso wie für Patienten und Mitarbeitende in allen Bereichen des Klinikums Magdeburg die Maskenpflicht. Achten Sie dabei auf das korrekte An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes. Finden Besuche im Patientenzimmer statt, so bitten wir um das Einhalten der grundsätzlichen Hygieneregeln. So weit möglich soll in den Patientenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Des Weiteren sollen Patienten und Besucher für den Zeitraum der Besuchszeit auch im Zimmer einen Mund-NasenSchutz tragen. 

8. Der Zutritt folgender Personen ist stets zu ermöglichen: 

a. Seelsorger, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen, 

b. Rechtsanwälte sowie Notare, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen, 

c. rechtliche Betreuer sowie Vormünder, soweit ein persönlicher Kontakt zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist; Bevollmächtigte werden rechtlichen Betreuern gleichgestellt, 

d. sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben oder zur Durchführung von Prüfungen Zugang zu gewähren ist, 

e. Personen, die therapeutische oder medizinische Maßnahmen durchführen. 

Diese Personen müssen, sofern bei ihnen die GGG-Regel nicht zutrifft, eine FFP2-Maske im Haus tragen. 

9. Ambulanzen: 

Die Besuchseinschränkung hat keinen Einfluss auf die Versorgung in den Ambulanzen. Patient*innen, die einen ambulanten Termin haben, sollen diesen nach Möglichkeit ohne Begleitung wahrnehmen. Die Begleitperson kann alternativ außerhalb des Klinikgebäudes warten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur, wenn Patient*innen nicht betreut werden müssen oder der Termin eine anschließende Betreuung/Begleitung erfordert. Für Kinder gilt, dass Sie selbstverständlich mit Erziehungsberechtigten kommen können. 

Patienten der Ambulanzen, auf die die G-G-G-Kriterien nicht zutreffen, tragen während ihres gesamten Aufenthaltes im Klinikum Magdeburg eine FFP2-Maske.

10. Kommunikationsmöglichkeit: 

Wir sind uns bewusst, dass die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten für Angehörige und Patienten zu Einschränkungen in der gewohnten Kommunikation führen und belastend sein können. Nutzen Sie in diesen Zeiten die Kommunikation über das Telefon. An allen Patientenbetten befindet sich ein Telefon. Patienten können bei uns im Haus kostenfrei ins deutsche Festnetz telefonieren. Kopfhörer erhalten Sie am Automaten. (Richtung Foyer). Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung eines persönlichen Kopfhörers notwendig. 


Foto © Städtisches Klinikum Magdeburg