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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 9. April 2021

  1. Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  2. Bundesrat für Änderungen am Gesetzentwurf zum Kaufvertrag
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  3. Bundesrat hält Urheberrechtsentwurf für verbesserungswürdig
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  4. Anpassungsbedarf im Wissenschaftsbetrieb wird geprüft
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  5. Nutzen-Kosten-Verhältnis der Bahnstrecke Hannover-Bielefeld
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Das Stiftungszivilrecht soll durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat (19/28173). Dabei sollen neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert werden.

Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Dadurch werde für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher geregelt, heißt es in dem Entwurf.

Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht führe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen. Die Vorlage soll ohne Aussprache am Donnerstag, dem 15. April 2021, zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.



02. Bundesrat für Änderungen am Gesetzentwurf zum Kaufvertrag

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (19/27424) eine Reihe von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen gemacht. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (19/28174) über die Stellungnahme und deren Gegenäußerung hervor.

So ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt wird, dass der Sachmangelparagraf des Bürgerlichen Gesetzbuches (434) als zentrale Vorschrift des allgemeinen Kaufrechts nicht nur auf bewegliche körperliche Gegenstände (Waren) Anwendung findet. Zudem sehe der Bundesrat mit Sorge, dass es dem Gesetzentwurf hier an der erforderlichen Klarheit fehle.

Die Bundesregierung erklärt dazu, sie könne sich eine Präzisierung der Vorschrift vorstellen. Eine weitere Bitte wolle sie prüfen, sechs weiteren Vorschlägen stimme sie nicht zu.



03. Bundesrat hält Urheberrechtsentwurf für verbesserungswürdig

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (19/28171) über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426). In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf allgemein heißt es unter anderem, der Bundesrat begrüße das Ansinnen der Bundesregierung, einen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorzulegen.

Gleichzeitig sei der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzentwurf mit Blick auf die Belange der Medien- und Kreativunternehmen an einigen Stellen noch verbesserungswürdig ist. Unter anderem bittet er die Bundesregierung darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend zu prüfen, ob durch den Gesetzentwurf insgesamt bestehende Erlös- und Geschäftsmodelle von Urhebern und anderen Rechteinhabern in allen betroffenen Branchen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. So seien zum Beispiel insbesondere Presse- und Rundfunkunternehmen auch in Bezug auf ihre Erlösmodelle in besonderer Weise verfassungsrechtlich geschützt.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung unter anderem, sie habe die in der Stellungnahme eingangs geforderte umfassende Interessenabwägung durchgeführt und hierbei die Interessen aller Beteiligten in den Blick genommen, und zwar der Kreativen, der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Plattformen und der Nutzerinnen und Nutzer.

Die Bundesregierung erkenne an, dass das Urheberrecht häufig die wirtschaftliche Basis für Kultur- und Kreativschaffende ist. Auch spielten nach Auffassung der Bundesregierung kreatives Schaffen und die Medien eine wichtige Rolle für die Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung. Gleichwohl genössen die Belange der Rechtsinhaber keinen absoluten Vorrang vor anderen - ebenso verfassungsrechtlich - geschützten Gütern.

Hierzu zähle insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer von Upload-Plattformen. Der Gesetzentwurf bringe die Interessen der Beteiligten im Wege praktischer Konkordanz in einen angemessenen Ausgleich. Die Bundesregierung nehme die Bewertungen des Bundesrates im Übrigen zur Kenntnis.



04. Anpassungsbedarf im Wissenschaftsbetrieb wird geprüft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung wird möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes prüfen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28064) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27360) zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der COVID-19-Pandemie.

Im Jahr 2019 waren im Bereich des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen insgesamt 260.611 Personen beschäftigt, davon 158.588 in Vollzeit und 102.023 in Teilzeit (2018: 255.542 gesamt, 155.956 Vollzeit, 99.586 Teilzeit). Im Bereich der Vollzeitbeschäftigten waren 87.570 (2018: 86 739) Arbeitsverhältnisse auf Zeit ausgelegt. Bei den Teilzeitbeschäftigten waren 87.968 (2018: 86.882) Beschäftigungsverhältnisse auf Zeit ausgelegt.

Im Jahr 2019 gab es, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), im Bereich des wissenschaftlichen Personals insgesamt 47.021 Stellen (2018: 45.383). Davon waren 17.642 (2018: 17.071) Stellen unbefristet und 29.379 (2018: 28.312) befristet. Nach Aussage der Bundesregierung liegen ihr Daten für das Berichtsjahr 2020 zurzeit nicht vor.

Vollzeitäquivalente bemisst die Anzahl der gearbeiteten Stunden in einem Unternehmen, geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen, beispielsweise 40 Stunden. In Unternehmen gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.



05. Nutzen-Kosten-Verhältnis der Bahnstrecke Hannover-Bielefeld

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die im Rahmen einer Voruntersuchung vom Bundesgutachter ermittelte vorteilhafteste Lösung für die Trassenverläufe der Aus- und Neubaustrecke Hannover-Bielefeld hat ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,04 und liegt damit knapp über dem für eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens angenommenen Wert (1,0). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/27544) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27030) hervor.