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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 7. April 2021

  1. Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. Bundesrat billigt 60-Milliarden-Nachtragshaushalt
    Haushalt/Unterrichtung
  3. Auszahlung der Bundeswaldprämie
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Auszahlung des Investitionsprogramms Landwirtschaft
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort


01. Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften" (19/19649) sowie den gemeinsamen Entwurf eines "Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" (19/19273) der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geht es am Montag, den 12. April 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.00 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Wie die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen in ihrer Vorlage ausführen, ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz inkorporiert wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei "ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt". Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich circa 548 Millionen Euro.

Mit dem Gesetzentwurf werden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt. Dem Entwurf zufolge sollen die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die - auch in Ratenzahlungen mögliche - Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein.

Auch mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreicht werden. Hintergrund ist der Vorlage zufolge, dass die Bundesländer historisch bedingt Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung.



02. Bundesrat billigt 60-Milliarden-Nachtragshaushalt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat hat am 26. März beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) zu erheben. Über die entsprechende Stellungnahme der Länderkammer hat die Regierung jetzt den Bundestag formell unterrichtet (19/28139).

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung im laufenden Jahr um rund 60 Milliarden Euro auf rund 240 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit dem "anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten" und der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Unter anderem soll der Etat des Bundesgesundheitsministeriums von 35,3 auf 44,0 Milliarden Euro erhöht werden.



03. Auszahlung der Bundeswaldprämie

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Nach vorläufigen Zahlen wurden bis zum 30. Januar 2021 Anträge zur Bewilligung von Fördermitteln der Bundeswaldprämie mit einem Gesamtvolumen von 326 Millionen Euro erfasst. Davon seien bis zum 30. Januar 2021 insgesamt 70 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt worden, heißt es in einer Antwort (19/27739) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26993) der AfD-Fraktion.

Mit dem Investitionsprogramm Wald habe die Bundesregierung ein Förderinstrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Branche Rechnung trage. Die bereits jetzt offensichtliche Motivation der Branche, die Digitalisierung im Bereich der Forsttechnik angehen zu wollen, werde ausdrücklich begrüßt, heißt es weiter. Nach Abschluss des Investitionsprogramms Wald sollen Schlussfolgerungen aus dem Antragsgeschehen für das weitere Vorgehen gezogen werden.



04. Auszahlung des Investitionsprogramms Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Investitionsprogramm Landwirtschaft wird über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Zusammenarbeit mit den Hausbanken abgewickelt, damit die verfügbaren Fördermittel möglichst schnell an die Landwirte gelangen und ein bundeseinheitliches Verfahren zur Beantragung der "Bauernmilliarde" sichergestellt ist, heißt es in einer Antwort (19/27868) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27408) der FDP-Fraktion. Demnach stünde mit dem Hausbankenverfahren der Rentenbank ein bei den Landwirten etabliertes und effektives Verfahren zur Verfügung.