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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 6. April 2021

  1. Einladung des ukrainischen Präsidenten an die Kanzlerin
    Europa/Antwort
  2. Ziele des Grünen Innvovationszentrums in Benin
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  3. 25 Fälle von Mittelfehlverwendungen in acht Monaten
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  4. Beendigung der Zusammenarbeit mit Nicaragua
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  5. Projekt zur Gendergerechtigkeit in Pakistan
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  6. BMZ-Geschäftsverteilungsplan wird nicht veröffentlicht
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  7. Rechtsrahmen für Eigentumsrechte bei Covid-Impfstoffen
    Gesundheit/Antwort


01. Einladung des ukrainischen Präsidenten an die Kanzlerin

Europa/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der ukrainische Staatspräsident Wolodymyr Selensky hat Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Angaben der Bundesregierung zum 30. Jahrestag der Unabhängigkeit der Ukraine am 24. August 2021 eingeladen. Über eine Teilnahme sei noch nicht entschieden worden, schreibt sie in einer Antwort (19/27737) auf eine Kleine Anfrage (19/27391) der AfD-Fraktion.



02. Ziele des Grünen Innvovationszentrums in Benin

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Schulungsangebote des Grünen Innovationszentrums beinhalten nach Angaben der Bundesregierung eine Kombination aus technischen und unternehmerischen Inhalten. Maßnahmen zur Vermittlung guter landwirtschaftlicher Praxis seien auf die Wertschöpfungsketten Reis, Soja und Geflügel ausgerichtet, schreibt sie in einer Antwort (19/27953) auf eine Kleine Anfrage (19/26992) der AfD-Fraktion. Sie würden ergänzt durch "agrarökologisch sinnvolle Maßnahmen", wie die Anwendung innovativen Düngers und von Nährstoffen, oder den sogenannten "SMART-Valley-Ansatz" für intensiven Reisanbau. Diese agrarökologische und klimaintelligente Methode führe zu einer Halbierung des Verbrauchs von Wasser, Saatgut, Düngemitteln sowie teuren Pflanzenschutzmitteln und reduziere die Menge des in die Atmosphäre zurückgegebenen Methans. Darüber hinaus würden die Landwirtinnen und Landwirte unternehmerische Grundkenntnisse zur kosteneffizienten Führung ihres bäuerlichen Betriebes erwerben.

Mit dem Grünen Innovationszentrum Benin würde Beiträge zu einer Reihe an nachhaltigen Entwicklungszielen erbracht, betont die Bundesregierung. Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Landwirtschaftssektor sei eine Welt ohne Hunger innerhalb der planetaren Grenzen. "Die Bundesregierung strebt dazu den Aufbau von Ernährungssystemen an, die der Versorgung aller Menschen mit gesunden und vielfältigen Lebensmitteln dienen, die auf nachhaltiger Produktion in funktionierenden Märkten basieren und zur Schaffung von Beschäftigung und Einkommen für Frauen und Männer beitragen", heißt es in der Antwort.



03. 25 Fälle von Mittelfehlverwendungen in acht Monaten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Zeitraum vom 30. April 2020 bis 31. Januar 2021 sind laut Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 25 Fälle von Mittelfehlverwendungen festgestellt worden. Im Rahmen der nichtstaatlichen EZ seien es elf Fälle gewesen, schreibt sie in einer Antwort (19/27766) auf eine Kleine Anfrage (19/26693) der AfD-Fraktion. Einer uneingeschränkten Veröffentlichung der Daten der Durchführungsorganisationen stünden jedoch der Schutz der Grundrechte Dritter sowie dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung entgegen, betont sie. Um dem Informationsinteresse des Parlaments dennoch ausreichend Rechnung zu tragen, beschränke die Bundesregierung die Veröffentlichung der erfragten Informationen auf den Deutschen Bundestag und stelle dem Parlament in den als Verschlusssache "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Anlagen 1 bis 3 separat zur Einsichtnahme zur Verfügung.



04. Beendigung der Zusammenarbeit mit Nicaragua

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Entscheidung, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Nicaragua zu beenden, hat laut Bundesregierung das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Ressortprinzips "auf Grundlage objektiver Kriterien" verantwortet. Vor der Entscheidung habe es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt (AA) gegeben, betont sie in einer Antwort (19/27747) auf eine Kleine Anfrage (19/26699) der FDP-Fraktion.

Die Bundesregierung trage zu multilateralen entwicklungspolitischen Aktivitäten in Nicaragua durch ihre Beiträge zum Kernbudget multilateraler Organisationen und Fonds beziehungsweise ihre Anteile am Kapital multilateraler Banken bei, heißt es darin. Beispielsweise beteilige sich Deutschland an der EU-Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit rund 21 Prozent.

Die bilaterale staatliche EZ mit Nicaragua werde "verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten Jahre hinweg auslaufen", schreibt die Bundesregierung. Die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit im Wassersektor würden damit voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Für Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werde ein Abschluss bis 2025 angestrebt.



05. Projekt zur Gendergerechtigkeit in Pakistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) An dem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten und von der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) durchgeführten Projekt "Stärkung der Gendergerechtigkeit und sozio-ökonomische Entwicklung mit Landfrauen in Punjab" in Pakistan ist nach Kenntnis der Bundesregierung keine weitere Organisation personell oder finanziell beteiligt gewesen. Es habe auch keine zusätzlichen Finanzierungsquellen gegeben, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27997) auf eine Kleine Anfrage (19/27509) der AfD-Fraktion.

Die Förderung der Arbeit der beiden kirchlichen Zentralstellen - Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (KZE) und Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (EZE) - erfolge im Rahmen der sogenannten Globalbewilligung aus Haushaltmitteln des BMZ-Etats, betont die Bundesregierung darin. Aus der Zusammenarbeit ergäben sich besondere Rechte und Pflichten, die in den Förderrichtlinien Ausdruck gefunden hätten. Dazu gehörten Nachweis- und Berichtspflichten gegenüber dem BMZ. Eine Bewertung des Projekts und Aussagen zu Projektdaten könnten erst auf Basis des Schlussverwendungsnachweises vorgenommen werden. Dieser sei nach den geltenden Förderrichtlinien spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes des Vorhabens zu erbringen und liege der Bundesregierung hier noch nicht vor. Entsprechende durch die Fragesteller an die Bundesregierung gerichtete Fragen könnten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.



06. BMZ-Geschäftsverteilungsplan wird nicht veröffentlicht

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Eine Herausgabe des Geschäftsverteilungsplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist laut Bundesregierung nicht möglich. Das parlamentarische Fragerecht sei nicht auf Selbstinformation, sondern auf Beantwortung gestellter Fragen durch die Bundesregierung ausgerichtet, begründet sie diese Haltung in einer Antwort (19/27795) auf eine Kleine Anfrage (19/26852) der AfD-Fraktion. Die im Geschäftsverteilungsplan des BMZ enthaltenen Informationen zu Struktur und Aufgabenzuweisung ergäben sich aus dem Organisationsplan des BMZ.

Die Bundesregierung merkt außerdem an, dass Detailregelungen des Geschäftsverteilungsplans als Ausdruck der Personal- und Organisationskompetenz des jeweiligen Ministers/der jeweiligen Ministerin und damit als genuiner Teil der exekutiven Eigenverantwortung zur Organisation des ihm/ihr anvertrauten Ressorts zu betrachten seien. "Fragen zu den konkreten Aufgaben- und Zuweisungsregelungen innerhalb eines Ressorts sind somit als administrative Kontrolle und in der vorliegenden Detailtiefe als administrative Überkontrolle zu werten, weshalb eine Übermittlung dieser verwaltungsinternen Informationen unterbleibt."



07. Rechtsrahmen für Eigentumsrechte bei Covid-Impfstoffen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf des nationalen und internationalen Rechtsrahmens für geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Covid-Impfstoffversorgung. Der bestehende Rechtsrahmen sowie die öffentliche Förderung vertraglich gesicherter Abnahmegarantien hätten sich insgesamt als wichtiger Motor für die Herstellung von Impfstoffen und zur weltweiten Ermöglichung des Zugangs erwiesen, schreibt sie in einer Antwort (19/27862) auf eine Kleine Anfrage (19/27447) der Fraktion Die Linke. Ein angemessener Schutz geistiger Eigentumsrechte biete zudem einen wesentlichen Anreiz für die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, zeigt sie sich überzeugt. Er sei eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die vertragliche Zusammenarbeit und Lizenzvereinbarungen von pharmazeutischen Unternehmen untereinander und mit Herstellern, um die Produktionskapazitäten für die Impfstoffherstellung zu steigern.

Patentrechtliche Zwangslizenzen seien dennoch laut Artikel 31 Buchstabe b des TRIPS-Übereinkommens in außergewöhnlichen Situationen "als ultima ratio" anwendbar. Der Zugang zu Produktionswissen und Daten aus klinischen Studien sei damit jedoch noch nicht gewährleistet.

Die Bundesregierung betont, sie betrachte den Zugang zu Impfstoffen gegen Covid-19 als ein öffentliches Gut. Daher engagiere sie sich "in erheblichem Umfang" im ACT-Accelerator, einem globalen Einkaufs- und Verteilungsmechanismus von Covid-19-Impfstoffen Sogenannte freiwillige Patent Pools hätten sich darüber hinaus bereits in der Vergangenheit als ein wirksames Modell zur Ausweitung des Zugangs zu Medikamenten erwiesen.