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Stadtrat beschließt Sonderförderprogramm zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebes / Antragstellung ab sofort möglich

Freitag, den 19. März 2021

Der Stadtrat hat gestern beschlossen, dass in diesem Jahr Magdeburger Vereine und Kulturschaffende durch einen Hilfsfonds finanziell unterstützt werden können. Damit sollen die durch die Corona-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Nöte der Kunstszene gemildert werden. Freiberufliche Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Kulturschaffende sowie künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb können ab sofort finanzielle Hilfen beantragen, die ab dem 1. April vom Kulturbüro der Landeshauptstadt bearbeitet werden.
 
Die finanziellen Mittel werden in Form einer Projektförderung zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuwendung je Projekt beträgt maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind Projektanträge für:

Ausstattungsmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs unter Einhaltung der Verordnungen der Landesregierung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt und damit zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie, die Entwicklung digitaler bzw. hybrider Vermittlungs-, Veranstaltungs- und Kommunikationsformate, die Vorbereitung und Realisierung von Pop-up-Projekten.

Antragsberechtigt sind:

- gemeinnützige Vereine,

- freie Kultureinrichtungen sowie

- künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb in Magdeburg; d.h., rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Magdeburg, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung garantieren können und

- ortsansässige, freie Kulturschaffende und Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Initiativen und Künstlervereinigungen, die als natürliche Personen gefördert werden können.

 
Alle oben genannten Antragsberechtigten müssen in den letzten zwei Jahren in ihrer Tätigkeit einen kulturellen Schwerpunkt gehabt haben und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
 
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Formular des Kulturbüros zu verwenden. Das Formular ist online auf www.magdeburg.de/Start/Kultur-Sport/Kulturbüro zu finden. Anträge können vom 01.04.2021 bis 31.08.2021 gestellt werden. Der Maßnahmezeitraum beginnt frühestens am 01.04.2021 und endet spätestens am 31.12.2021.
 
Ab 1. April 2021 werden Fördermittelanträge zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs schnellstmöglich geprüft und entsprechend des chronologischen Eingangs der Anträge bearbeitet. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Magdeburg besteht nicht. Die Förderentscheidung erfolgt unter Beachtung der für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Kulturbüro steht für Anfragen und Beratung zur Verfügung.
 
Die finanziellen Hilfen sollen dazu beitragen, die kulturelle Infrastruktur der Stadt Magdeburg zu erhalten und die durch die Corona-Pandemie seit nunmehr einem Jahr entstandenen Notlagen in der Kunst- und Kulturszene Magdeburgs zu mildern. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landeshauptstadt Magdeburg aus diesem Grund einen 150.000 Euro umfassenden Hilfsfonds für Kunstschaffende aufgelegt.