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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 21. Januar 2021 

  1. Kandidatenkür zur Bundestagswahl ohne Präsenzversammlungen
    Inneres und Heimat/Verordnung
  2. Verdacht gegen Ex-Wirecard-Manager Marsalek
    Inneres und Heimat/Antwort
  3. Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. AfD fragt nach Kontakten zu syrischen Weißhelmen
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Kandidatenkür zur Bundestagswahl ohne Präsenzversammlungen

Inneres und Heimat/Verordnung

Berlin: (hib/STO) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Entwurf einer "Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie" (19/26009) vorgelegt, die am Donnerstag kommender Woche zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Verordnung, die der Zustimmung des Parlaments bedarf, soll den Parteien ermöglicht werden, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September auch ohne Präsenzversammlungen zu benennen. Die dafür erforderliche Feststellung, dass angesichts der Covid-19-Pandemie "die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist", hatte der Bundestag bereits vergangene Woche getroffen.

Nach der Verordnung können die "Wahlvorschlagsträger" bei der Kandidatenaufstellung von Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und ihrer Satzungen über die Wahl von Wahlbewerbern und von Vertretern für die Vertreterversammlungen nach Maßgabe der vorgesehenen Bestimmungen abweichen. Sie enthält dazu besondere Regelungen für die Durchführung von Versammlungen mit elektronischer Kommunikation, für die Aufstellung von Wahlbewerbern im schriftlichen Verfahren und für die Schlussabstimmungen.

Danach sollen Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern und Vertretern für Vertreterversammlungen mit Ausnahme der Schlussabstimmung ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden können. So soll es beispielsweise möglich sein, eine Versammlung ausschließlich über ein Videokonferenzsystem abzuhalten, über das alle Teilnehmer zusammengeschaltet werden und miteinander kommunizieren können. Auch sollen einzelne oder ein Teil der Parteimitglieder im Wege elektronischer Kommunikation an einer Präsenzversammlung teilnehmen können. Ebenso sieht die Verordnung vor, dass eine Versammlung durch mehrere gleichzeitige Teilversammlungen an verschiedenen Orten, die mittels elektronischer Kommunikation verbunden sind, durchgeführt werden kann. Bei allen Versammlungsformen mit elektronischer Kommunikation soll das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der Bewerber und die Möglichkeit der Kommunikation der Teilnehmer gewährleistet werden müssen.

Zudem sollen Wahlbewerber und Vertreter für die Vertreterversammlungen laut Vorlage auch in einem schriftlichen Verfahren aufgestellt werden können. Dabei ist auch hier das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der Bewerber sowie der Zugang der Stimmberechtigten zu Angaben über Person und Programm der Kandidaten zu gewährleisten.

Die Schlussabstimmung kann der Verordnung zufolge durch Urnen- oder Briefwahl oder eine Kombination aus beidem erfolgen, auch wenn diese Verfahren in der Satzung der Partei nicht vorgesehen sind. "Schlussabstimmungen sind die endgültigen Abstimmungen über einen Wahlvorschlag", heißt es dazu in der Begründung weiter. Bei der Wahlbewerberaufstellung könnten elektronische Verfahren zur Vorermittlung, Sammlung und Vorauswahl der Bewerbungen benutzt werden, seien aber "nur im Vorfeld und als Vorverfahren zur eigentlichen, schriftlich mit Stimmzetteln geheim durchzuführenden Abstimmung der Stimmberechtigten zulässig".



02. Verdacht gegen Ex-Wirecard-Manager Marsalek

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Verdacht, das ehemalige Vorstandsmitglied der Wirecard AG, Jan Marsalek, könne als sogenannter V-Mann des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geführt worden sein, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/25720) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25568). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Anhaltspunkte zur Kenntnis gebracht, die darauf hindeuteten, dass Marsalek als Vertrauensperson des BVT geführt worden sein könnte. Der GBA habe daraufhin am 23. September 2020 einen Vorgang zur Prüfung eines Anfangsverdachts für eine in dessen Verfolgungskompetenz fallende Straftat angelegt und entsprechende Anfragen an die Sicherheitsbehörden gerichtet. "Es haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die im Raum stehenden Kontakte Jan Marsaleks zum österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung den Tatbestand einer gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten geheimdienstlichen Agententätigkeit oder eines sonstigen in die Verfolgungszuständigkeit des GBA fallenden Straftatbestands erfüllen könnten", heißt es in der Antwort weiter.



03. Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von Juli bis November vergangenen Jahres sind nach Angaben der Bundesregierung 5.113 Tatverdächtige in Bezug auf Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen erfasst worden. Ferner wurden im genannten Zeitraum 313 Tatverdächtige in Bezug auf Verstöße gegen das Waffengesetz in Bahnhöfen und Zügen erfasst, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25714) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25518) weiter hervorgeht.



04. AfD fragt nach Kontakten zu syrischen Weißhelmen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ob es zwischen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern des sogenannten Syrischen Zivilschutzes ("Weißhelme") Konsultationen oder anderweitigen Kontaktaustausch gegeben hat, will die AfD-Fraktion von der Bundesregierung erfahren. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/25823) unter anderem danach, wie viele Menschen, die dieser Organisation zuzuordnen sind, seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland aufgenommen respektive als Zuwanderer registriert wurden.