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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 19. Januar 2021 

  1. Corona-Mutanten werden genau beobachtet
    Gesundheit/Ausschuss
  2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  3. Vorschlag für Euro-7-Abgasnorm erst im vierten Quartal
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  4. Deutsche Bemühungen um internationalen Meeresschutz
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  5. Programm Polizei 2020
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Asylanträge sudanesischer Antragsteller
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Corona-Mutanten werden genau beobachtet

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich in einer weiteren Sondersitzung mit der Infektionslage und dem laufenden Impfprogramm gegen das Coronavirus befasst. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Lothar Wieler und Klaus Cichutek, erläuterten den Abgeordneten am Dienstag den aktuellen Stand.

Spahn berichtete, dass inzwischen rund 1,2 Millionen Bürger geimpft worden seien. Auch Zweitimpfungen seien schon verabreicht worden. Derzeit sind in der EU zwei Impfstoffe zugelassen, von Biontech/Pfizer und Moderna. Mit der Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca wird Ende Januar gerechnet.

RKI-Chef Wieler mahnte eindringlich, die Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, um eine Ausbreitung des Virus und schwere Verläufe zu verhindern. Die verfügbaren Daten zeigten, dass mehr als die Hälfte der Covid-Patienten nach zwölf Wochen noch teilweise schwere Symptome zeigten, darunter Erschöpfung, Schmerzen, Herzprobleme oder Verwirrung. Wieler warnte, auch jüngere Menschen könnten schwer an Covid-19 erkranken.

Die Virus-Mutationen werden laut Wieler genau beobachtet und ausgewertet. Derzeit stünden Mutanten aus Großbritannien, Südafrika und Brasilien unter Beobachtung. Bei Mutationen des Spike-Proteins auf der Oberfläche des Virus könnte die Immunantwort unterlaufen werden. Grundsätzlich seien Mutationen bei Viren aber nicht ungewöhnlich.

PEI-Präsident Cichutek sagte, derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass die Mutationen die Schutzwirkung der Impfungen beeinträchtigen könnten. Die Nebenwirkungen der Impfungen hielten sich im Rahmen der Erwartungen, in sehr seltenen Fällen fielen sie schwerer aus. Er versicherte, bei Auffälligkeiten würde das PEI reagieren.



02. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Anlass der Anfrage (19/24723) war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Bundesratsdrucksache 619/20).

In ihrer Antwort (19/25766) erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren habe.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt haben. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.



03. Vorschlag für Euro-7-Abgasnorm erst im vierten Quartal

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die EU-Kommission eine strengere Abgasnorm Euro-7 für Pkw vorbereitet. Ein erster Vorschlag sei aber erst für das vierte Quartal 2021 angekündigt. Das teilte sie in ihrer Antwort (19/25760) auf eine Kleine Anfrage (19/24933) der FDP-Fraktion mit. Bisher hätten lediglich vorbereitende Sitzungen stattgefunden, an denen auch Vertreter des Bundesumwelt-, des -verkehrs und des -wirtschaftsministeriums teilgenommen hätten. Ein Verbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sei ausdrücklich nicht geplant, schreibt die Bundesregierung.



04. Deutsche Bemühungen um internationalen Meeresschutz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PST) Deutschland hat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2017 gut 700 Milliarden Euro für den internationalen Meeresschutz ausgegeben. Davon kamen 462 Millionen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 242 Millionen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25775) auf eine Kleine Anfrage (19/21121) der FDP-Fraktion mit. Zudem beantwortet sie eine Reihe von Fragen zu internationalen Bemühungen um den Meeresschutz und die Rolle der Bundesregierung dabei.



05. Programm Polizei 2020

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das Programm "Polizei 2020" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24598). Danach soll mit dem Programm das polizeiliche Informationswesen modernisiert und harmonisiert sowie die bisher heterogene Datenhaltung durch ein gemeinsames "Datenhaus" vereinheitlicht werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich bei dem im Jahr 2017 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat initiierten Programm um ein übergreifendes Vorhaben von Bund und Ländern. Die entsprechenden Strukturen, Projekte und Vorhaben zur Umsetzung der Ziele seien in Bund und Ländern aufgebaut worden und spiegelten sich in den entsprechenden Gremien wider. Es würden an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt, die von allen Polizeien nach gleichen Standards zu nutzen seien.

Damit werde deutlich, dass es sich bei dem Programm Polizei 2020 nicht primär um ein IT-Großprojekt handelt, heißt es in der Antwort ferner. Vielmehr seien die entsprechenden fachlichen und technischen Prozesse sowie die föderalen Bedarfe ebenfalls zu berücksichtigen. Insgesamt werde das Programm "als Organisationsentwicklungsvorhaben verstanden, welches auf die digitale Transformation der Polizeiarbeit abzielt".

Das Jahr 2020 ist den Angaben zufolge als der gemeinsame Ausgangspunkt und eigentliche Start des Programms zu sehen, das mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds in die Umsetzung übergeht. "Das Programm Polizei 2020 selbst befindet sich in der abschließenden Phase der konzeptionellen Vorbereitungen", schreibt die Bundesregierung mit Stand vom 28. Dezember vergangenen Jahres. 2020 seien die notwendigen gemeinsamen Grundlagen zur Finanzierung, Steuerung und Realisierung des Programms gelegt worden. Hervorzuheben sei insbesondere die Einrichtung des Polizei-IT-Fonds zur Finanzierung und Regelung der Zusammenarbeit bei der Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern.

Zur Frage, welchen Zeitraum die zeitliche Umsetzungsplanung umfasst, führt die Bundesregierung aus, dass mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds im Jahr 2020 eine mittelfristige Planung von fünf Jahren umfasst und jährlich fortgeschrieben werde. Beim grundsätzlichen Planungshorizont werde von einem Zeitraum von zirka zehn Jahren ausgegangen.



06. Asylanträge sudanesischer Antragsteller

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge von Antragstellern aus dem Sudan ist laut Bundesregierung von 2.521 im Jahr 2016 über 1.635 im Jahr 2017 und 982 im Jahr 2018 auf 733 im Jahr 2019 zurückgegangen. In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres lag sie bei 277, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24858) weiter hervorgeht.

Danach sind von Anfang Januar bis Ende November 2020 vier sudanesische Antragsteller vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 79 Flüchtlingsschutz und eine Person subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde den Angaben zufolge in 22 Fällen festgestellt; abgelehnt wurden vom Bamf insgesamt 439 Anträge, und in 153 Fällen kam es zu "sonstigen Verfahrenserledigungen".

Die Zahl der Entscheidungen über Gerichtsverfahren zu Klagen sudanesischer Asylsuchender gegen Bescheide des Bamf belief sich in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres laut Vorlage auf 541. Dabei kam es der Antwort zufolge in 20 Fällen zu einer Anerkennung als Flüchtling und in 31 Fällen zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes, während die Zahl der Ablehnungen bei insgesamt 199 lag und die der sonstigen Verfahrenserledigungen bei 291.