header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 18. Januar 2021 

  1. Bekämpfung der Clankriminalität
    Inneres und Heimat/Antwort
  2. Von Frontex koordinierte Maßnahmen in Deutschland
    Inneres und Heimat/Antwort
  3. Immobilien der islamistischen Szene
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Korrekturbitten von BMI-Behörden
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Ausschreitungen in Leipzig am 7. November 2020
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Mit Sprengmittel begangene Straftaten gegen Flüchtlinge
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Bekämpfung der Clankriminalität

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25237). Danach wurden mit Einrichtung der "Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität" unter Leitung des Bundeskriminalamts im Sommer 2019 "die Voraussetzungen für eine deutliche Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und die Verfolgung eines behördenübergreifenden, ganzheitlichen Ansatzes beim gemeinsamen Vorgehen gegen kriminelle Clanstrukturen geschaffen".

Ein wichtiger Baustein hierbei sei die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Bundespolizei unterstütze mit höchster Priorität die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Form von begleiteten Abschiebungsmaßnahmen. Dabei würden Maßnahmen im Zusammenhang mit Abschiebungen von besonders relevanten Personen - wie beispielsweise Straftätern, Gefährdern und Haftfällen - ein Vorrang eingeräumt.



02. Von Frontex koordinierte Maßnahmen in Deutschland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Einsätze der EU-Grenzagentur Frontex mit deutscher Beteiligung unter Anwesenheit von Beobachtern aus Drittstaaten im Jahr 2020 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/25606) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25085). Danach fand an von der Agentur koordinierten Maßnahmen in Deutschland im vergangenen Jahr "(auch durch die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie) keine Beteiligung von Kräften aus Drittstaaten mit Beobachter-/Beraterstatus statt".



03. Immobilien der islamistischen Szene

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Immobilien im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene spielen laut Bundesregierung "für die Aufklärung von Aktivitäten beziehungsweise Bestrebungen und Zielpersonen des islamistischen Personenspektrums" in der Regel keine oder eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere treffe dies auf die dschihadistische Szene zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25058) weiter. Hier würden besonders häufig das Internet oder die sozialen Medien zur Kommunikation genutzt. Sofern es zu persönlichen Treffen komme, fänden diese in der Regel im öffentlichen Raum oder privaten Wohn- und Geschäftsräumen statt, "die ihrerseits jedoch nicht stets der Szene an sich zugeordnet werden können".



04. Korrekturbitten von BMI-Behörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten verschiedener Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geht es in Antworten der Bundesregierung (19/2560919/25727) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/2495119/2495219/2495419/2495819/2499619/2500819/25156). Danach geben die Behörden des Ressorts in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.



05. Ausschreitungen in Leipzig am 7. November 2020

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Erkenntnisse zu Ausschreitungen während einer "Querdenken"-Demonstration in Leipzig am 7. November vergangenen Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25608) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25145). Danach hatte das Bündnis "Querdenken-341" (Leipzig) und "Querdenken-711" (Stuttgart) für den Augustusplatz und den Innenstadtring in Leipzig am 7. November 2020 eine Demonstration angemeldet. Während der Veranstaltung verstießen laut Vorlage zirka 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei habe die Veranstaltung daher für beendet erklärt und die Teilnehmer zum Verlassen des Platzes aufgefordert.

Ganz überwiegend zog die Demonstration den Angaben zufolge Teilnehmer aus dem demokratischen Spektrum sowie auch gewaltorientierte, teils organisationsungebundene Rechtsextremisten, rechtsextremistische Hooligans beziehungsweise gewaltorientierte Fußballfans an. Aus dem rechtsextremistischen Parteienspektrum seien die Parteien NPD, "Der III. Weg" und "Die Rechte" vertreten gewesen.

Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) formierte sich nach der Auflösung der Hauptkundgebung ein neuer Demonstrationszug und setzte sich in Gang, wie es in der Antwort weiter heißt, Aus diesem Aufzug heraus sei es dann mehrfach zu gewalttätigen Übergriffen unter anderem in Form von Flaschenbewurf und Beschuss mit Pyrotechnik auf Polizeibeamte gekommen. Videomaterial aus sozialen Netzwerken zeigten ein zum Teil gewaltsames Demonstrationsgeschehen. Wenngleich der Großteil der Querdenken-Demonstranten nicht mit Gewalttaten in Erscheinung getreten sei, hätten sich viele Teilnehmer den polizeilichen Aufforderungen widersetzt und sich in großer Anzahl am verbotenen Aufzug durch die Innenstadt beteiligt. Anlässlich des Einsatzes der Bundespolizei zur Unterstützung der sächsischen Polizei seien fünf Bundespolizisten verletzt worden.

In ihrer Antwort geht die Bundesregierung ferner auf Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz am 7. November 2020 ein. Anlässlich des dabei erfolgten Einsatzes der Bundespolizei zur Unterstützung der sächsischen Polizei wurden danach zwei Bundespolizisten verletzt.

Wie die Bundesregierung zudem ausführt, bildet Leipzig einen bundesweiten Schwerpunkt linksextremistischer Gewalt. Insbesondere der Stadtteil Connewitz habe sich "als Symbol des Widerstands in der autonomen Szene etabliert". Hier zeige sich seit Jahren ein konstant hohes linksextremistisches Gewaltpotenzial, das sich regelmäßig, insbesondere aber als Reaktion auf polizeiliche Maßnahmen und Kundgebungen des politischen Gegners in teils schweren Gewalttaten niederschlägt. Immer wieder komme es dabei auch zu schweren Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei.



06. Mit Sprengmittel begangene Straftaten gegen Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 23. Dezember 2020 sind in den beiden zurückliegenden Jahren im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) laut Bundesregierung fünf Straftaten registriert worden, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge richteten und bei denen Sprengmittel als Tatmittel gemeldet wurden". Davon entfielen drei Straftaten auf das Jahr 2019 und zwei auf das Jahr 2020, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25094) weiter hervorgeht. Die Zahl der in den beiden Jahren im Rahmen des KPMD-PMK registrierten Straftaten gegen Asylunterkünfte, bei denen als Tatmittel Sprengmittel gemeldet wurden, beläuft sich den Angaben zufolge auf drei, davon eine im Jahr 2019 und zwei im Jahr 2020.