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Sachsen-Anhalt-News: Land erhält 20,6 Mio. Euro zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung

Freitag, den 15. Januar 2021

Magdeburg. In einem ersten Schritt stehen für den beschleunigten Ausbau von Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab sofort für Sachsen-Anhalt Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 20,637 Mio. Euro bereit. Mit diesen Mitteln können Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, d.h. in Horten und für Ganztagsschulen gefördert werden.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto): „Sachsen-Anhalt ist bei der Ganztagsbetreuung bereits gut aufgestellt. Die Investitionen des Bundes sorgen für den weiteren qualitativen Ausbau unserer Angebote. Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung öffnet die Tür für erfolgreiche Bildungswege und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Bildungsminister Marco Tullner betonte: „Die Investitionen werden bei ganztägigen Bildungsangeboten einen weiteren Schub auslösen. Auch unsere Grundschulen werden von der Möglichkeit, in Horte an Schulen zu investieren, profitieren.“ 

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des am 3. Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpakets den Ländern 750 Mio. Euro für den beschleunigten Ganztagsausbau zur Verfügung, die entsprechend Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt werden. Die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern war mit der Unterschrift des letzten Landes Ende Dezember 2020 in Kraft getreten, so dass die förderfähigen Maßnahmen nun konkret geplant werden können.

Gefördert werden können dabei neben investiven Begleitmaßnahmen (z.B. Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen) auch Baumaßnahmen (u.a. Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen) sowie Ausstattungsinvestitionen (u.a. Mobiliar, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienebedingungen etc.), soweit durch diese Maßnahmen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen oder die Qualität der vorhandenen Plätze verbessert wird.

Diese Beschleunigungsmittel stellt der Bund den Ländern zusätzlich zu den laut Koalitionsvertrag vorgesehen 2 Mrd. Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung.

Darüber hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration die Landräte/Landrätin und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte informiert.

Die Mittel müssen bereits zum 31. Dezember 2021 verausgabt sein, so dass schnelles Handeln erforderlich ist. Für die Umsetzung in Sachsen-Anhalt wird kurzfristig eine Förderrichtlinie vorbereitet, die mit allen Beteiligten, insbesondere dem Ministerium für Bildung und der kommunalen Seite, zeitnah abgestimmt wird. 


Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, dass beginnend im Jahr 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt wird. Für Sachsen-Anhalt gilt dabei, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder seit langem auf Basis des KiFöG durch die Kooperation von Horten und Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten gewährleistet wird. Im Rahmen der Bundesmittel stehen in Sachsen-Anhalt daher insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Mittelpunkt.

Neben Grundschulen und Horten werden auch Förderschulen partizipieren können, sofern sie ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote offerieren.

Auch Schulen in freier Trägerschaft, die ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter anbieten, können Mittel aus dem Investitionsprogramm erhalten.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat der Bund mit dem Konjunkturpaket zur Bekämpfung von Corona-Folgen vom 3. Juni 2020 beschlossen, zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen 2 Mrd. Euro weitere 1.5 Mrd. Euro für den beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung/Ganztagsschulen bereitzustellen. Von diesen 1,5 Mrd. Euro gewährt der Bund den Ländern in einem ersten Schritt die o.g. 750 Mio. Euro.