header-placeholder


image header
image
greece 1708458 960 720

Reise-News: Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Sonntag, den 10. Januar 2021

Aktuelles (Beschränkungen im Land, Verlängerung des Lockdowns)

Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ zunächst bis zum 18. Januar 2021 erlassen.

Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:

Öffentliche Versammlungen sind verboten.

Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:

-  Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)

-  Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)

-  Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung

-  Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule

-  Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts

-  Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.

Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behördenexternal arrow icon per Download erhältlich) mitzuführen.

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).

Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.

Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.

Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.  

Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.