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Sachsen-Anhalt-News: Staats- und Kulturminister Robra: „Novemberhilfe jetzt beantragen!“

Donnerstag, den 26. November 2020

Ab sofort können von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe bei der Bundesregierung die sogenannte Corona-Novemberhilfe beantragen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto) appelliert an Sachsen-Anhalts Kulturschaffende die Möglichkeiten dieser Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Die Corona-Krise ist für den Kulturbereich verheerend. Je länger dieser Zustand anhält, desto länger braucht dieser sensible Bereich auch, um sich von dieser Krise und deren Folgen erholen zu können. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist die Grundvoraussetzung für das Überleben der Kulturlandschaft. Diese Novemberhilfe des Bundes bietet die Möglichkeit coronabedingte Einnahmeausfälle zu kompensieren.“

Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im Jahr 2019. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis zu 5.000 Euro eigenständig ohne Hilfe eines Steuerberaters beantragen. Dieser Direktantrag für Soloselbständige steht unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html zur Verfügung. Es ist ein ELSTER-Zertifikat für die Registrierung notwendig.

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen aller Größen. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen noch bis Monatsende an Firmen sowie Soloselbstständige wie Künstler fließen.