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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 28. September 2020

  1. KI-Enquete präsentiert Ergebnisse
  2. Anhörung zu Wahlrechtsreform
  3. Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
  4. AfD fragt nach Erwerbsminderung und Grundrente
  5. FDP fragt nach Jugendarbeitslosigkeit
  6. Linke fragt nach Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft


01. KI-Enquete präsentiert Ergebnisse

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Mitglieder der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz" haben am Montagnachmittag im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Ergebnisse ihrer Arbeit präsentiert. "Die zwei Jahre haben sich sehr gelohnt", sagte die Vorsitzende des Gremiums, Daniela Kolbe (SPD), eingangs. Künstliche Intelligenz (KI) sei eine Technologie, "die uns prägt, die uns weiter prägen wird". Die Technologie sei gestaltbar - und man wolle sie gestalten. Ziel sei eine "menschenzentrierte KI, die uns nützt", sagte Kolbe. Die Kommissionsvorsitzende dankte den Mitgliedern des Gremiums für ihr Engagement. Kolbe verwies zudem auf die von der Enquete-Kommission organisierte Online-Beteiligung.

In drei Gesprächsrunden thematisierten sachverständige Mitglieder der Kommission ausgewählte Aspekte ihrer Arbeit. In der "Ergebnispräsentation: Gesellschaft, Staat und Medien" wurden beispielsweise der Einsatz von KI im Journalismus sowie das sogenannte Bias von KI-Systemen aufgegriffen. In der "Ergebnispräsentation: KI in Gesundheit und Mobilität" gingen die Sachverständigen unter anderem auf den KI-Einsatz zur Diagnostik und Therapie, etwa bei der Krebserkennung, ein. In der "Ergebnispräsentation: Wirtschaft und Arbeit" standen Fragen von Chancen und Risiken der möglichen ökonomischen Umwälzungen durch den Einsatz von KI-Technologien im Vordergrund.

Vertreter der Fraktionen warben zum Abschluss für eine zügige Umsetzung der Ergebnisse. Für die Unions-Fraktion hob Ronja Kemmer (CDU)die Bedeutung von digitaler Aufklärung und Souveränität hervor. Zentral sei es zudem, in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten der Technologie zu differenzieren. Der Bericht biete eine breite Grundlage. "Darauf können wir aufbauen", sagte Kemmer.

Petra Sitte (Die Linke) thematisierte die Rolle des Staates beim Einsatz von KI und warb für einen europäischen Weg, um beispielsweise demokratische Werte und Grundrechte durch den Einsatz von KI zu stärken. Zudem warb Sitte für eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an Enquete-Kommissionen.

Mario Brandenburg (FDP) sagte, es sei nun wichtig, dass die Ergebnisse der Kommission den Weg in die parlamentarische Umsetzung finden. Er betonte, der Bericht spiegle einen breiten Konsens wider.

Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die Bundesregierung auf, sich bei der Überarbeitung der KI-Strategie unmittelbar an den Handlungsempfehlungen des Gremiums zu orientieren. Christmann schloss sich zudem Sittes Forderungen nach mehr Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz an.

René Röspel (SPD) sprach von einem "grundsoliden Bericht", der eine gute Orientierung sein könne. Grundsätzlich wäre es aus seiner Sicht spannender gewesen, sich auf weniger Themen zu konzentrieren.

Peter Felser (AfD) befand, dass man mit Enquete-Kommissionen fachlich vorankomme. Es benötige im Nachgang aber eines Controllings und Kennzahlen, um die Umsetzung zu verfolgen.

Die Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Projektgruppen ist online abrufbar: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_ki/sonstige_veroeffentlichungen

Die Enquete-Kommission wird voraussichtlich Ende Oktober 2020 einen Gesamtbericht zu ihrer Tätigkeit vorlegen. Die Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz" setzt sich aus 19 Mitgliedern des Bundestages und 19 externen Sachverständigen zusammen. Sie hat sich am 27. September 2018 konstituiert und soll die Chancen und Potenziale der Künstlichen Intelligenz untersuchen, insbesondere die technischen, rechtlichen, politischen und ethischen Aspekte.



02. Anhörung zu Wahlrechtsreform

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und die SPD-Fraktion zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen (19/22504) sowie um einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein aktives Wahlrecht am 16 Jahren (19/13512) geht es am Montag, dem 5. Oktober 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Koalition am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festhalten, "bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird". Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten soll festgehalten werden und "weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung" erfolgen, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung" soll nach dem Willen der Koalition "mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen" und ein weiterer Aufwuchs "auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern" vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, "dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt". Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf künftig 280 reduziert werden,

Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge "unverzüglich" die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, "die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet". Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium nach dem Willen der beiden Koalitionsfraktionen "Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen". Seine Ergebnisse soll es spätestens Mitte 2023 vorlegen.

Nach dem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll in Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden. In der Begründung bezeichnet die Fraktion die Ermöglichung des aktiven Wahlrechts auch für 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen als "unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation von Jugendlichen". Das Ausschließen jugendlicher Staatsbürger unter 18 Jahren von den Bundestagwahlen stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar.



03. Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht" (19/21750) ist am Montag, dem 5. Oktober 2020, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, ist gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission anhängig, das die Umsetzung bestimmter Vorschriften der Freizügigkeitsrichtlinie betrifft. Nach diesen Vorschriften habe jeder Mitgliedstaat die Einreise und den Aufenthalt bestimmter Personengruppen zu Unionsbürgern zu erleichtern, wobei die genauere Ausgestaltung dieser Erleichterung dem Mitgliedstaat obliege.

Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Vorschriften nunmehr durch eine geeignete Ergänzung des Freizügigkeitsgesetzes/EU umgesetzt werden. Bei der Ausgestaltung ist laut Vorlage "darauf zu achten, dass einerseits die neue Regelung in bestimmten Ausnahmefällen die Einreise und den Aufenthalt eines anderen Angehörigen eines Unionsbürgers erleichtert und die Vorgaben der Richtlinie in praktisch wirksamer Weise umgesetzt werden, und dass andererseits eine Belastung der Sozialsysteme durch eine verstärkte Zuwanderung sonstiger drittstaatsangehöriger Angehöriger zu im Bundesgebiet aufhältigen Unionsbürgern vermieden wird".

Ferner sollen zur Berücksichtigung der Statusrechte von Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nach dem Austrittsabkommen mit Großbritannien bestehen, im Freizügigkeitsgesetz/EU Regelungen geschaffen werden, "die die an die nationalen Gesetzgeber gerichteten Regelungsaufträge umsetzen". Zudem soll den Angaben zufolge unter anderem eine Grundlage dafür geschaffen werden, Auszubildenden auch nach dem laut Austrittsabkommen geltenden Übergangszeitraum für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss BAföG-Leistungen zu gewähren.



04. AfD fragt nach Erwerbsminderung und Grundrente

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/22758) zur Erwerbsminderungsrente und zur Grundrente gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen darüber erhalten, wie viele Erwerbsminderungsrentner einen Grundrentenzuschlag erhalten werden.



05. FDP fragt nach Jugendarbeitslosigkeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/22719) zur Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis betroffene Jugendliche in eine Maßnahme im Sinne der Jugendgarantie überführt werden konnten.



06. Linke fragt nach Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/22712) zur Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der Beschäftigten und Details der Arbeitsverhältnisse.