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Magdeburg-News: MDK: Pflegebegutachtung wieder im Hausbesuch und reguläre Qualitätsprüfungen in der Pflege

Sonntag, den 27. September 2020

Magdeburg. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Qualitätsprüfungen in der Pflege und die persönlichen Pflegebegutachtungen ab 1. Oktober in der Regel wieder flächendeckend erfolgen können. Das Aussetzen war aufgrund der Corona-Pandemie notwendig und aus Infektionsschutzgründen völlig richtig. Jetzt ist es wichtig, beides mit umfangreichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagt Jens Hennicke (Foto), Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt. 

Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen, die vielerorts gut bewältigt werden. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. „Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Umso wichtiger ist die Wiederaufnahme der Qualitätsprüfungen, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Eine qualitativ gute Pflegeversorgung muss auch unter Pandemie-Bedingungen sichergestellt sein“, erklärt Hennicke.

Als ebenso wichtig bewertet der Medizinische Dienst die Rückkehr zur persönlichen Pflegebegutachtung. Durch den Besuch der Pflegebedürftigen in ihrem Lebensumfeld lassen sich gutachterliche Empfehlungen zu therapeutischen Leistungen und Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen viel individueller beurteilen. 

Da uns die Corona-Pandemie weiter begleitet, hat der Schutz der besonders infektionsgefährdeten Personengruppen für den Medizinischen Dienst auch künftig oberste Priorität. Aus diesem Grund haben die Medizinischen Dienste für die persönlichen Begutachtungen und die Qualitätsprüfungen ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. In zwingenden Ausnahmefällen wie zum Beispiel in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten, kann der persönliche Besuch weiterhin durch das telefonische Verfahren ersetzt werden, um trotz der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen den zeitnahen Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu ermöglichen.