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Jetzt muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass „Containern“ nicht mehr bestraft wird

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag -  Mittwoch, den 19. August 2020

Zur  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Containern“ erklärt Renate Künast (Foto), Sprecherin für Ernährungspolitik:

„Containern“ ist keine Verfassungsfrage, sondern Gestaltungsaufgabe des Gesetzgebers. Die Bundesregierung und die Koalition müssen hier endlich tätig werden, damit Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retten, nicht bestraft werden. Der ethische und rechtliche Widerspruch zwischen dem Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung einerseits und der Kriminalisierung des „Containerns“ andererseits kann und muss aufgelöst werden.

Wir Grüne haben bereits im Herbst 2019 in unserem Antrag „Lebensmittelverschwendung stoppen“ ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das unter anderem auch Straffreiheit für das „Containern“ fordert. Als erster Schritt sollten hierfür die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren so ergänzt werden, dass die Staatsanwaltschaft in Fällen des „Containerns“ grundsätzlich wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung absieht, beziehungsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung ablehnt.

Angesetzt werden muss ganz am Anfang der Verursacherkette. Denn die Überproduktion in der Landwirtschaft ist mit dafür verantwortlich, dass Lebensmittel weggeworfen werden. Deshalb muss das Produzieren von Übermengen eingedämmt und Qualität gefördert werden, statt Verschwendung zu produzieren. Die landwirtschaftliche Produktion muss am Bedarf ausgerichtet werden. Denn eine qualitätsorientierte Produktion, die auf „Klasse statt Masse“ und optimierte Erntemethoden setzt, verursacht weniger Verluste und trägt zu mehr Wertschätzung von Lebensmitteln bei.