Mittwoch, den 29. Juli 2020
Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg setzt die Hauptverhandlung gegen Stephan B. fort. Derzeit ist absehbar, dass
heute am Mittwoch, den 29.07.2020 acht Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten vernommen werden. Darunter befinden sich drei Angehörige des Angeklagten, die angekündigt haben, von ihrem aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Der Senat hat nach dem Beginn der Hauptverhandlung die Zulassung der Nebenklage von zwei weiteren Personen ausgesprochen. Derzeit sind daher insgesamt 45 Nebenkläger am Verfahren beteiligt.
Der in der nächsten Woche angesetzte Fortsetzungstermin vom 03.08.2020 ist auf die Dauer einer Stunde beschränkt und wird ausschließlich der Erörterung formaler Aspekte gewidmet sein. Die Beweisaufnahme wird voraussichtlich vom 25.08.2020 an fortgesetzt.