Da beim Goldkauf oft hohe Summen im Spiel sind, sollten Anlegerinnen und Anleger sorgfältig prüfen, wem sie sich anvertrauen. Schließlich werden Goldkäufe üblicherweise gegen Vorkasse getätigt. Es empfiehlt sich, möglichst renommierte Anbieter auszuwählen. Ein Indiz für Seriosität ist die Mitgliedschaft des Händlers im Berufsverband des deutschen Münzhandels. Diese Information steht auf der Internetseite des Anbieters.
Im Geschäft mit Edelmetallen tummeln sich viele schwarze Schafe. Bei unseren Recherchen stießen wir sogar auf Schwindelshops. Sie erschienen teilweise unter den ersten drei Treffern einer Google-Suchanfrage und sind für Laien auf Anhieb nicht einfach zu erkennen. Ihre Internetadressen sind denen echter Goldshops sehr ähnlich. Die Betrüger setzen darauf, dass Interessierte nicht genau hinschauen und ihr Geld arglos überweisen. In der Regel sehen sie es dann nie wieder – ebenso wenig wie die bestellten Barren oder Münzen.
Für diejenigen, denen der dingliche Goldbesitz nicht so wichtig ist, eignen sich goldhaltige Wertpapiere besser als Barren oder Münzen. Sie sind preiswert, gut handelbar und lassen sich perfekt in ein gemischtes Fondsdepot einbauen.
ETC – das Kürzel steht für Exchange Traded Commodities, also börsengehandelte Rohstoffe – funktionieren wie ETF (Test ETF). Anders als bei ETF werden Käufer aber nicht zu Miteigentümern, sondern sind rechtlich gesehen nur Gläubiger des ETC-Herausgebers. Wenn dieser pleitegeht, kann es Probleme geben. Wir halten dieses Risiko aber für gering. Bei ETC wird das Anlegervermögen in der Regel in Goldbarren investiert, die in Tresoren von Großbanken liegen. Selbst im Pleitefall bietet das gekaufte Gold mehr Sicherheit, als das bei herkömmlichen Schuldverschreibungen üblich ist.
Aus steuerlicher Sicht hat Gold einige Besonderheiten. Zum einen ist der Goldkauf von der Mehrwertsteuer befreit. Für andere Edelmetalle gilt diese Freistellung nicht.
Bei der Versteuerung von Gewinnen verkaufter Münzen oder Barren gibt es keinen Unterschied zwischen Gold, Silber und Platin: Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist, bleiben die Erlöse steuerfrei. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt das nicht nur für physisches Gold, sondern auch für Xetra-Gold (Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich das Gold ausliefern lässt oder Anteile mit Gewinn über die Börse verkauft.