header-placeholder


image header
image
gold 1061726 960 720

Stiftung Warentest / Gold kaufen: Fehler vermeiden bei Gold als Geldanlage, Gold-ETC & Gold-Sparplänen

Montag, den 13. Juli 2020

Beim Gold­kauf können Anleger zwischen Gold­barren, Gold­münzen und Gold-Wert­papieren wählen

Da beim Gold­kauf oft hohe Summen im Spiel sind, sollten Anle­gerinnen und Anleger sorgfältig prüfen, wem sie sich anver­trauen. Schließ­lich werden Gold­käufe üblicher­weise gegen Vorkasse getätigt. Es empfiehlt sich, möglichst renommierte Anbieter auszuwählen. Ein Indiz für Seriosität ist die Mitgliedschaft des Händ­lers im Berufs­verband des deutschen Münz­handels. Diese Information steht auf der Internetseite des Anbieters.

Im Geschäft mit Edel­metallen tummeln sich viele schwarze Schafe. Bei unseren Recherchen stießen wir sogar auf Schwindel­shops. Sie erschienen teil­weise unter den ersten drei Treffern einer Google-Such­anfrage und sind für Laien auf Anhieb nicht einfach zu erkennen. Ihre Internet­adressen sind denen echter Gold­shops sehr ähnlich. Die Betrüger setzen darauf, dass Interes­sierte nicht genau hinschauen und ihr Geld arglos über­weisen. In der Regel sehen sie es dann nie wieder – ebenso wenig wie die bestellten Barren oder Münzen.

Für diejenigen, denen der ding­liche Gold­besitz nicht so wichtig ist, eignen sich gold­haltige Wert­papiere besser als Barren oder Münzen. Sie sind preis­wert, gut handel­bar und lassen sich perfekt in ein gemischtes Fonds­depot einbauen.

ETC – das Kürzel steht für Exchange Traded Commodities, also börsen­gehandelte Rohstoffe – funk­tionieren wie ETF (Test ETF). Anders als bei ETF werden Käufer aber nicht zu Miteigentümern, sondern sind recht­lich gesehen nur Gläubiger des ETC-Heraus­gebers. Wenn dieser pleite­geht, kann es Probleme geben. Wir halten dieses Risiko aber für gering. Bei ETC wird das Anleger­vermögen in der Regel in Gold­barren investiert, die in Tresoren von Groß­banken liegen. Selbst im Pleitefall bietet das gekaufte Gold mehr Sicherheit, als das bei herkömm­lichen Schuld­verschreibungen üblich ist.

Aus steuerlicher Sicht hat Gold einige Besonderheiten. Zum einen ist der Gold­kauf von der Mehr­wert­steuer befreit. Für andere Edel­metalle gilt diese Frei­stellung nicht.

Bei der Versteuerung von Gewinnen verkaufter Münzen oder Barren gibt es keinen Unterschied zwischen Gold, Silber und Platin: Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist, bleiben die Erlöse steuerfrei. Nach einem Urteil des Bundes­finanzhofs (BFH) gilt das nicht nur für physisches Gold, sondern auch für Xetra-Gold (Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich das Gold ausliefern lässt oder Anteile mit Gewinn über die Börse verkauft.

Symbolfoto/Privat

Fehler vermeiden bei Gold als Geldanlage: