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Nitschke

Sachsen-Anhalt-News: Geplante Mehrwertsteuersenkung bringt mehr Bürokratie und höhere Kosten für das Baugewerbe

Dienstag, den 23. Juni 2020

„Gut gemeint, aber nicht gut durchdacht“

„Die von der Bundesregierung geplante befristete Absenkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli ist gut gemeint, aber nicht gut durchdacht. Sie bringt der Bauwirtschaft sehr viel Bürokratie und beträchtliche Kosten, aber keinen Euro zusätzlich an Bauinvestitionen. Das Baugewerbe muss deshalb von der temporären Absenkung der Mehrwertsteuer ausgenommen werden“, so der Präsident des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, Peter Nitschke (Foto).

Größere Hoch- und Tiefbauprojekte dauern von der Auftragserteilung bis zur Abrechnung regelmäßig deutlich länger als sechs Monate. Der Umsatzsteuersatz wird aber zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Abnahme für das gesamte Bauwerk in Ansatz gebracht.

„Der hohe Aufwand entsteht für uns daraus, dass die Bauleistungen entsprechend des Leistungszeitraumes in mehrere umsatzsteuerlich relevante Zeiträume und Teilleistungen aufgegliedert und mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen versteuert werden müssen. Bei den oft üblichen Pauschalverträgen im privaten Baubereich bedeutet das für die Unternehmer eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum 30.06.2020 und zum 31.12.2020“, so Peter Nitschke. Bei begonnenen Bauwerken werden bereits jetzt Forderungen der Bauherren laut, die bestehenden Verträge aufzuheben und neue Teilverträge abzuschließen, die dann auch wieder eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum Jahresende mit sich bringen. Der bürokratische Aufwand und die Gefahr vermehrter Rechtsstreitigkeiten steigen ganz erheblich.

Peter Nitschke: „Das ist für uns fast nicht umsetzbar. Bauleistungen müssen deshalb entweder von der geplanten temporären Absenkung des Mehrwertsteuersatzes kurzfristig ausgenommen werden oder auf die Bauaufträge, die zwischen dem 01.7.2020 und 31.12.2020 beauftragt werden, ist der abgesenkte Mehrwertsteuersatz anzuwenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung.“