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Infektionsschutz 7

Gesundheit-News: Coronavirus - Infektionsschutz auf Baustellen

07. Juni 2020

Praktische Tipps in zahlreichen Sprachen

In mehreren Bundesländern treten in diesen Tagen weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Die Gefahr, sich mit dem hochansteckenden Coronavirus zu infizieren, ist jedoch keineswegs gebannt. Wo Menschen zusammenkommen, ist Infektionsschutz dringend geboten. Da in den Gewerbezweigen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen auch Menschen aus unterschiedlichsten Nationalitäten zusammenarbeiten, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die wichtigsten Regeln in übersichtlichen Plakaten und Handlungshilfen in 16 verschiedenen Sprachen bereitgestellt.

So unterstützt eine Kurzhandlungshilfe die Unternehmen dabei, die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR A4.1) für die Ausstattung von Baustellen mit Waschplätzen, Duschplätzen, Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen sowie deren vorgeschriebener Reinigung zu ermitteln und umzusetzen. Auf einen Blick lässt sich erkennen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Kurzhandlungshilfe Baustellenhygiene: Alles auf einen Blick

Toiletten müssen sich beispielsweise in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden, das heißt, sie dürfen eine Wegstrecke von 100 Metern beziehungsweise fünf Minuten nicht überschreiten. Außerhalb der Toiletten muss es Ablagemöglichkeiten für die persönliche Schutzausrüstung geben.

Täglich genutzte anschlussfreie mobile Toilettenzellen sind beispielsweise ausreichend, wenn eine tägliche Reinigung erfolgt. Zudem müssen fließendes Wasser aus einer Leitung oder einem Tank zusammen mit einem geschlossenen Wasserabflusssystem vorhanden sein und es muss eine Handwaschgelegenheit in unmittelbarer Nähe geben.

Ganz wichtig: Zum Schutz gegen Viren müssen alle Räume immer gut belüftet werden. Zudem sind dort alle Flächen wie Fußböden, Arbeitsflächen oder Tische regelmäßig desinfizierend abzuwischen.

Richtiges Händewaschen schützt

Um Infektionen vorzubeugen, schützt richtiges Händewaschen. Auch dazu gibt die BG BAU notwendige Tipps: Die Hände müssen unter fließendem Wasser von allen Seiten eingeschäumt und innen sowie außen inklusive Fingerkuppen und Handgelenke 20 bis 30 Sekunden lang eingeseift und dann unter fließendem Wasser abgespült werden- anschließend abtrocknen mit einem Einmalhandtuch.

Desinfizieren – aber richtig

Zum vorbeugenden Infektionsschutz dient darüber hinaus richtiges Desinfizieren der Hände.

Dazu muss ein Desinfektionsmittel in die trockene Hand gegeben werden (bitte Herstellerangaben beachten).  Die Hände - Handflächen und Finger - müssen mindestens 30 Sekunden lang mit dem Desinfektionsmittel mit kreisenden Bewegungen feucht gehalten werden.

Mund-Nasen-Schutz tragen

Derzeit unvermeidbar ist nicht zuletzt der Virenschutz in der Atemluft: So sollten die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen einen Schutz tragen, der Nase und Mund gut abdeckt. Der Mund-Nasen-Schutz darf auch bei Gesprächen nicht abgesetzt werden. Vor dem Auf- und nach dem Absetzen sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Die Maske ist von hinten an den Gummibändern auf- und abzunehmen. Die Bänder hinter den Ohren müssen stramm sitzen. Nach einem Tag ist die Maske bei maximal 60 Grad mit handelsüblicher Waschmaschine zu waschen. Trotz der Maske sollte, wo es geht, der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.

Hintergrund: Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung.

 

Text / Plakat: BG BAU