Praktische
Tipps in zahlreichen Sprachen
In
mehreren Bundesländern treten in diesen Tagen weitreichende Lockerungen der
Corona-Maßnahmen in Kraft. Die Gefahr, sich mit dem hochansteckenden
Coronavirus zu infizieren, ist jedoch keineswegs gebannt. Wo Menschen
zusammenkommen, ist Infektionsschutz dringend geboten. Da in den Gewerbezweigen
der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen auch Menschen aus
unterschiedlichsten Nationalitäten zusammenarbeiten, hat die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die wichtigsten Regeln in
übersichtlichen Plakaten und Handlungshilfen in 16 verschiedenen Sprachen
bereitgestellt.
So
unterstützt eine Kurzhandlungshilfe die Unternehmen dabei, die Anforderungen
der Arbeitsstättenregel (ASR A4.1) für die Ausstattung von Baustellen mit
Waschplätzen, Duschplätzen, Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen sowie deren
vorgeschriebener Reinigung zu ermitteln und umzusetzen. Auf einen Blick lässt
sich erkennen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Kurzhandlungshilfe
Baustellenhygiene: Alles auf einen Blick
Toiletten
müssen sich beispielsweise in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden, das heißt,
sie dürfen eine Wegstrecke von 100 Metern beziehungsweise fünf Minuten nicht
überschreiten. Außerhalb der Toiletten muss es Ablagemöglichkeiten für die
persönliche Schutzausrüstung geben.
Täglich
genutzte anschlussfreie mobile Toilettenzellen sind beispielsweise ausreichend,
wenn eine tägliche Reinigung erfolgt. Zudem müssen fließendes Wasser aus einer
Leitung oder einem Tank zusammen mit einem geschlossenen Wasserabflusssystem
vorhanden sein und es muss eine Handwaschgelegenheit in unmittelbarer Nähe
geben.
Ganz
wichtig: Zum Schutz gegen Viren müssen alle Räume immer gut belüftet werden.
Zudem sind dort alle Flächen wie Fußböden, Arbeitsflächen oder Tische
regelmäßig desinfizierend abzuwischen.
Richtiges
Händewaschen schützt
Um
Infektionen vorzubeugen, schützt richtiges Händewaschen. Auch dazu gibt die BG
BAU notwendige Tipps: Die Hände müssen unter fließendem Wasser von allen Seiten
eingeschäumt und innen sowie außen inklusive Fingerkuppen und Handgelenke 20
bis 30 Sekunden lang eingeseift und dann unter fließendem Wasser abgespült
werden- anschließend abtrocknen mit einem Einmalhandtuch.
Desinfizieren
– aber richtig
Zum
vorbeugenden Infektionsschutz dient darüber hinaus richtiges Desinfizieren der
Hände.
Dazu
muss ein Desinfektionsmittel in die trockene Hand gegeben werden (bitte
Herstellerangaben beachten). Die Hände -
Handflächen und Finger - müssen mindestens 30 Sekunden lang mit dem
Desinfektionsmittel mit kreisenden Bewegungen feucht gehalten werden.
Mund-Nasen-Schutz
tragen
Derzeit
unvermeidbar ist nicht zuletzt der Virenschutz in der Atemluft: So sollten die
Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen einen Schutz tragen, der Nase und Mund
gut abdeckt. Der Mund-Nasen-Schutz darf auch bei Gesprächen nicht abgesetzt
werden. Vor dem Auf- und nach dem Absetzen sind die Hände gründlich mit Seife
zu waschen. Die Maske ist von hinten an den Gummibändern auf- und abzunehmen.
Die Bänder hinter den Ohren müssen stramm sitzen. Nach einem Tag ist die Maske
bei maximal 60 Grad mit handelsüblicher Waschmaschine zu waschen. Trotz der
Maske sollte, wo es geht, der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen
eingehalten werden.
Hintergrund:
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und
baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen
Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund
500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich
fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu
vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet
die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen
geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet
finanzielle Entschädigung.
Text
/ Plakat: BG BAU