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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 3. Juni 2020

  1. Vermisste minderjährige Flüchtlinge
  2. Ausführungen zum Flughafenasylverfahren
  3. Bilaterale Abkommen zu Katastrophenhilfe
  4. Atomwaffen Division thematisiert
  5. Risiken für den Haushalt durch Garantien
  6. Neu angeschaffte Beatmungsgeräte
  7. AfD erkundigt sich nach Korrekturbitten


01. Vermisste minderjährige Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende März dieses Jahres sind laut Bundesregierung in Deutschland insgesamt 1.785 unbegleitete vermisste minderjährige Flüchtlinge verzeichnet gewesen. Davon waren 711 Kinder und 1.074 Jugendliche, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19450) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18093) hervorgeht.

Danach sank die Zahl aufgeklärter Fälle vermisster unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge von 9.482 im Jahr 2016 über 5.985 beziehungsweise 3.756 in den beiden Folgejahren auf 1.817 im vergangenen Jahr. Wie die Bundesregierung ausführt, ging die Zahl der vermisst gemeldeten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seit 2016 unter anderem auf Grund der Schließung der Balkanroute und verbesserter Betreuungs- und Integrationsmaßnahmen insgesamt stark zurück.

Hauptherkunftsländer von vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Jahre 2017 bis 2019 waren den Angaben zufolge Afghanistan mit einem jährlichen Anteil zwischen 21 Prozent und 23 Prozent sowie Syrien mit einem Anteil zwischen 14 Prozent und 19 Prozent, gefolgt von Marokko mit einem Anteil zwischen acht Prozent und elf Prozent.



02. Ausführungen zum Flughafenasylverfahren

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das sogenannte Flughafenasylverfahren geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17530). Danach wird im Rahmen des Flughafenverfahrens das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt, soweit entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind. Diese Möglichkeiten bestehen aktuell laut Vorlage an den Flughäfen Frankfurt/Main, Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, München und Hamburg.

Das Flughafenverfahren und die damit verbundene Durchführung des Asylverfahrens im Transitbereich stelle "grundsätzlich weder Freiheitsentziehung noch Haft dar", führt die Bundesregierung ferner aus. Die Dauer eines Flughafenasylverfahrens belaufe sich bei Ausschöpfung aller asylrechtlichen Fristen auf maximal 19 Tage. Gemäß Aufenthaltsgesetz bedürfe der Aufenthalt des Ausländers im Transitbereich des Flughafens oder in einer entsprechenden Unterkunft spätestens 30 Tage nach Ankunft der richterlichen Anordnung.

Zur "Wahrung der dem Asylsuchenden im Flughafenasylverfahren eingeräumten Rechte" wird jeder Asylsuchende den Angaben zufolge durch die Bundespolizei mittels des Vordruckes "Merkblatt für Asylsuchende im Flughafenverfahren (inkl. Fremdsprachen)" darüber belehrt, dass ihm eine asylrechtskundige Beratung zusteht. Diese werde fast ausnahmslos von den Betroffenen in Anspruch genommen. Es erfolge in allen Fällen eine Information des Rechtsbeistandes noch am betreffenden Tag durch die Bundespolizei oder durch einen vor Ort befindlichen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Eine Liste mit Rechtsanwälten für asylrechtliche Beratung sei bei den Bundespolizeidienststellen vorhanden.

Asylsuchenden im Flughafenasylverfahren stehe es jederzeit frei, ihren gestellten Asylantrag zurückzunehmen, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus informiere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnte Asylbewerber mit jedem ablehnenden Asylbescheid schriftlich über die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise. Strebe eine Person die Einreise nach Deutschland trotz der Ablehnung des Asylantrags an, prüfe die Bundespolizei das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen. Liegen sie nicht vor, betreibe die Bundespolizei "die Zurückweisung nach den Bestimmungen des Aufenthalts- und Asylrechts".



03. Bilaterale Abkommen zu Katastrophenhilfe

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bilaterale "Katastrophenhilfeleistungs-Abkommen" Deutschlands listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19446) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17906) auf. Mit Stand vom März dieses Jahres sind darin Abkommen "über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und Unglücksfällen" mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Litauen, Luxemburg, den Niederlande, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, Tschechien und Ungarn aufgeführt.



04. Atomwaffen Division thematisiert

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Gruppierungen "Atomwaffen Division" und "Feuerkrieg Division" informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18086). Danach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstmals Anfang Juni 2018 Hinweise auf die Existenz einer Gruppierung mit dem Namen "Atomwaffen Division" (AWD) in Deutschland erlangt. Die von der AWD verwendeten Symbole sowie das genutzte Vokabular zeigten eine rechtsextremistische Weltanschauung, heißt es in der Antwort weiter. Auch deuteten "der Aufruf zur Nutzung von Waffen und das Bekenntnis zur amerikanischen Atomwaffen Division, deren Mitglieder in den USA für mehrere Morde verantwortlich sind, auf einen Hang zur Gewalt hin".

Bekannt sind dem BfV laut Vorlage auch die Berichte über die Existenz einer Gruppierung mit dem Namen "Feuerkrieg Division" in Deutschland. Die dieser Gruppierung zugeschriebenen Symbole sowie die kolportierten Aussagen deuten den Angaben zufolge ebenfalls auf eine rechtsextremistische Weltanschauung und auf einen Hang zur Gewalt hin.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, geht sie "von einer gestiegenen Bedrohungslage in den Bereichen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus." Dementsprechend nehme sie auch die Verlautbarungen der "Atomwaffendivision" sowie die kolportierten Verlautbarungen der "Feuerkrieg Division" sehr ernst.



05. Risiken für den Haushalt durch Garantien

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Risiken für den Bundeshaushalt aus den Garantien des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/19690). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich die Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes auf die einzelnen KfW-Kreditprogramme verteilen und mit welcher Ausfallquote zu rechnen ist. Wissen wollen die Abgeordneten auch, aus welchen Mitteln Erstattungsleistungen aus den Garantien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds beglichen werden sollen.



06. Neu angeschaffte Beatmungsgeräte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Neu angeschaffte Beatmungsgeräte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/19663) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Beatmungsgeräte in welcher Ausstattung und zu welchem Preis bestellt worden sind.



07. AfD erkundigt sich nach Korrekturbitten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Korrekturbitten des Bundesgesundheitsministeriums an die Medien befasst sich erneut die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19636). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, aus welchen Anlässen das Ministerium im September 2019 um Korrekturen der Berichterstattung hat ersuchen lassen.