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Reise-News: Coronavirus / Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 3. Juni 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Litauen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.
Einreisen nach Litauen sind für Staatsangehörige, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, seit dem 1. Juni 2020 wieder möglich, solange Deutschland nicht über 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen verzeichnet. 

Die Festlegung, welche Herkunftsstaaten einreisen dürfen, wird wöchentlich montags veröffentlicht und ist abhängig von den Infektionszahlen im jeweiligen Herkunftsstaat. Außerdem ist die Einreise generell möglich, sofern Personen enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden) sind, oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind, oder sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Estland/Lettland haben und sich die letzten 14 Tage sich im Baltikum aufgehalten haben und aus Estland/ Lettland direkt einreisen. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 16. Juni 2020 verboten.

Einreisende aus Deutschland müssen sich seit dem 1. Juni 2020 nicht mehr in 14-tägige Quarantäne begeben, solange die Neuinfektionen nicht den Wert von 15 je 100.000 Einwohner in Deutschland übersteigen. Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings sind für Privatpersonen nur die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko und Lazdijai – Ogrodniki. Es gibt keine Grenzkontrollen zu Lettland.

Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.

Neben Fährverbindungen von Klaipeda nach Deutschland nimmt auch das Angebot an Flugangeboten von verschiedenen Airlines zwischen Deutschland und Litauen zu.

In Litauen belebt sich das öffentliche Leben wieder. In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen eines Mundschutzes in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase weiterhin Pflicht.