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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 27. Mai 2020

  1. Finanzbranche gegen Aufsichtswechsel
  2. Umgang mit sensiblen Patientendaten
  3. Ausstattung von Schülern mit Computern
  4. Änderung am Wasserhaushaltsgesetz
  5. Interims-Steuerschätzung begrüßt


01. Finanzbranche gegen Aufsichtswechsel

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Organisationen der Finanzanlagenvermittler und Finanzberater haben massiv gegen Pläne der Bundesregierung protestiert, die Aufsicht über die Branche von den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen und damit zu zentralisieren. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater lehnte das Konzept am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ab, weil es den Verbraucherschutz schwächen statt stärken würde. Die Belastung der Wirtschaft mit hohen Kosten würde zu erheblichen Verwerfungen führen und den Bürgern in der Folge Beratungsangebote entziehen.

In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Anhörung ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18794) und einen Entwurf der FDP-Fraktion (19/18861). Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater künftig zentral von der (BaFin) beaufsichtigt werden. Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht. Nach Ansicht der Bundesregierung wird es für die Vermittler nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen. In dem FDP-Entwurf wird die Zentralisierung abgelehnt.

Der Bundesverband der Vermögensberater erläuterte, für die Überwachung der Finanzanlagenvermittler seien heute in erster Linie Wirtschaftsprüfer zuständig, deren Aufsichtsfunktion mit dem jährlichen Prüfbericht und Vor-Ort-Prüfungen weitreichend sei. Gewerbeämter und Industrie und Handelskammern würden sich die Berichte vorlegen lassen und hätten die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten einzugreifen. Im gesamten Gesetzentwurf werde diese Bedeutung der Wirtschaftsprüfer nicht berücksichtigt. Das sei ein gravierendes Versäumnis, das zu falschen Bewertungen führe. Andernfalls hätte die Frage aufgeworfen und beantwortet werden müssen, warum eine zentrale Bundesbehörde BaFin die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als bestens qualifizierte Wirtschaftsprüfer vor Ort, argumentierte der Verband.

Auch der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) hielt den Entwurf der Regierung für nicht geeignet, um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes zu bewirken. Missstände in der Aufsichtsstruktur, die einen geplanten massiven Eingriff begründen würden, gebe es nicht. Der Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte, das System der dezentralen gewerberechtlichen Aufsicht habe sich über die letzten Jahre bewährt. Es gebe keinen erkennbaren qualitativen Grund, warum ein Wechsel erforderlich wäre. Die Organisation verwies zudem auf eine Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates, nach dessen Ansicht die Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht in ausreichendem Maße begründet werden könne. Außerdem wurde für die Berater eine massive Kostensteigerung durch die Aufsichtszentralisierung prognostiziert.

Nach Angaben des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) kommen durch den Aufsichtswechsel auf die Finanzanlagenvermittler erhebliche Kostensteigerungen und mehr Bürokratie zu. Gerade vor dem Hintergrund der enormen auch finanziellen Herausforderungen, die jetzt im Zuge der Corona-Krise entstehen würden, sollte der Mittelstand nicht noch mehr belastet werden. Von den 38.000 Finanzanlagenvermittlern seien rund 30.000 Kleingewerbetreibende. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) sah die angebliche Qualitätsverbesserung der Aufsicht durch die Übertragung auf die BaFin "weder empirisch belegt noch überzeugend dogmatisch begründet. Im Gegenteil wird die Aufsichtsqualität jedenfalls in der Breite verschlechtert, weil nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Überprüfungen vorgesehen werden", argumentierte Beenken.

Klar für die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin sprachen sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft aus. Nur die BaFin könne als zentraler Kompetenzträger für Wertpapieraufsichtsthemen der zunehmenden Komplexität des anwendbaren Aufsichtsrecht, insbesondere auch aufgrund des vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts, gerecht werden und dadurch eine einheitliche und wirksame Kontrolle aller Anbieter von Finanzinstrumenten bieten, erklärten die Bankenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete die Bündelung der Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen bei der BaFin als einen notwendigen Schritt, der seit langem überfällig sei. Die Verbraucher würden damit einen einheitlichen Ansprechpartner bekommen.

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Mattil unterstützte die Position der Regierung. Die Maßnahme des Gesetzgebers sei nicht als Bestrafung für Missstände oder Skandale zu verstehen, sondern als Anpassung an Erfordernisse und Gegebenheiten der Finanzmärkte, die sich nicht örtlich, sondern national und zunehmend auch grenzüberschreitend abspielen würden. Die Situation der Finanzanlagenvermittler würde sich unter keinem Gesichtspunkt verschlechtern, erklärte der Anwalt.

Lars Klöhn (Humboldt Universität Berlin) nannte die bisherige Aufsicht intransparent. Das werde sich verbessern, wenn die BaFin die Aufsicht übernehme. Die BaFin erläuterte ihre Vorbereitungen zur Übernahme der Aufsichtsfunktion. Aus dem vorhandenen Mitarbeiterstamm hätten sich 40 Mitarbeiter für den neuen Aufgabenbereich gemeldet, womit beim Start auf erfahrene Aufseher zurückgegriffen werden könne.



02. Umgang mit sensiblen Patientendaten

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Bei der geplanten Digitalisierung von Patientendaten sehen Gesundheits- und Technikexperten einige Regelungen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über das Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung in schriftlichen Stellungnahmen. Das Datenmanagement wird von Fachleuten ebenso hinterfragt wie die technische Zuständigkeit für Teile des Systems.

Mit der Novelle soll die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar sein wird, mit Inhalten gefüllt werden können. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Nun sollen die Patienten ab 2022 auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.

Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen. Elektronische Rezepte (e-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können.

Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch, wer auf die Akte zugreifen kann.

Begrüßt wird der Gesetzentwurf mit einigen Einschränkungen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die angestrebte Weiterentwicklung der ePA eröffne den Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kritisch gesehen werden die Vergütungszuschläge für Ärzte und Krankenhäuser.

Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) ist es überfällig, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA zur Verfügung stellen müssen. Die Frage sei aber, wie es aus therapeutischer Sicht möglich sein solle, zu einer fundierten ärztlichen Entscheidung zu gelangen, wenn die Nutzung der ePA freiwillig sei und der Patient entscheide, welche Daten gespeichert würden, für den Arzt sichtbar seien oder gelöscht werden könnten. Sinnvoll wäre daher eine elektronische Arztakte (eAA).

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erinnerte an den notwendigen Schutz der sensiblen Daten. Dem potenziellen Nutzen der Patientenakte stehe das Risiko gegenüber, dass die Daten von Nichtberechtigten eingesehen und gegebenenfalls missbräuchlich verwendet würden. Nötig sei daher von Anfang an ein Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene.

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kritisierte die Ausweitung von Kompetenzen zugunsten der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Komponenten und Dienste für das e-Rezept zu entwickeln und zu betreiben, sei Aufgabe spezialisierter Unternehmen. Die vorgesehenen Regelungen seien bedenklich, weil die gematik die Spezifikationen erstelle, diese zertifiziere oder zulasse und zugleich Marktteilnehmer werde.



03. Ausstattung von Schülern mit Computern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung im DigitalPakt Schule ist am Mittwoch Thema im Ausschuss für Bildung und Forschung gewesen. Um die Schülerinnen und Schüler beim digitalen Lernen zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossen, ein zusätzliches Paket von 500 Millionen Euro bereit zu stellen. Damit soll jenen Kindern ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt werden, die nicht auf eigene PCs oder andere Varianten zurückgreifen können. Neben den Bundesmitteln sollen die Länder zehn Prozent zur Verfügung stellen, kündigte Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, an. Die Schulen entschieden selbst, welche Schülerin und welcher Schüler ein Gerät bekommen. Die Endgeräte würden laut Rachel lediglich ausgeliehen und blieben im Besitz der Schulen.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Sofortausstattungsprogramm. So werde Schülerinnen und Schülern geholfen, die momentan nicht über die digitale Ausstattung verfügen, aber in dieser Sondersituation der Umstrukturierung des Unterrichts auf digitale Formate einen Zugang benötigen. Sie sagte: "So wird passgenau geholfen."

Ein Vertreter der AfD-Fraktion nannte den DigitalPakt insgesamt eine "Fehlkonstruktion". Man habe teilweise an den Bedürfnissen vor Ort vorbei geplant. Es sei aus der Praxis längst bekannt, dass das zur Verfügungstellen von fragilen Endgeräten nicht der richtig Weg sei. Der Abgeordnete sagte: "Geräte im Eigentum der Schüler sind zielführender." Es sei zudem ein Irrglaube, Digitalisierung und Home-Schooling könnten den Präsenzunterricht ersetzen. Davor würden auch alle Pädagogen und Fachgesellschaften warnen.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion begrüßte die Maßnahme, die von den Sozialdemokraten wesentlich unterstützt worden sei. Sie mahnte allerdings, dass die Mittel nun auch sehr schnell bei den Schulen ankommen müssten. Spätestens mit dem neuen Schuljahr müssten die Kinder und Jugendliche den digitalen Zugang haben.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion nannte die digitale Krisenbewältigung in Schule und Bildung ein "Fiasko" für Bund und Länder. Der Digitalpakt erweise sich sei bei Krisen als untauglich. Es fehle nicht an Geld, sondern die Administration in den Bundesländern sei unfähig, das Thema unbürokratisch zu gestalten. Es sei in der Vereinbarung kein Anspruch beschrieben, wann das Endgerät bei ihnen ankommen muss.

Eine Vertreterin der Linksfraktion lobte den Vorstoß der Koalition, machte aber darauf aufmerksam, dass die Vereinbarung "offenbar nicht der Dynamik des BMBF zu verdanken ist", sondern "dankenswerterweise der SPD". Auch warf sie die Frage auf, in wie weit die berufliche Bildung von der Maßnahme profitieren könnte.

Eine Vertreterin der Grünen machte deutlich, dass auch ihre Fraktion den Vorstoß im Grundsatz unterstütze, sie sagte aber auch: "Der Begriff Sofortausstattungsprogramm ist ein Anachronismus. Sofort passiert hier leider gar nichts." Zudem wies sie darauf hin, dass es noch immer Probleme beim Online Unterricht der Schulen gebe, Unsicherheiten bezüglich verschiedener Lern-Plattformen seien vom BMBF nicht ausgeräumt worden.



04. Änderung am Wasserhaushaltsgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Weg bereitet. Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Gremium einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18469) in geänderter Fassung an. Die zweite und dritte Lesung sind für diesen Donnerstag geplant.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer durch Vorgaben zur Pflanzendecke an der Böschungsoberkante zu verhindern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da "zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen" ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.

Mit den von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungen am Regierungsentwurf soll die "Vollzugsfähigkeit"der Vorschrift gesichert werden. So werden im neuen Paragraf 38a WHG nun die Adressaten der Vorschrift ("Eigentümer und Nutzungsberechtigte") explizit genannt. Zudem wird ein Vorschlag des Bundesrates umgesetzt. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf gefordert, den Bezugspunkt für die Ermittlung des Grades der Hangneigung direkt im Gesetzestext zu nennen und nicht nur in der Begründung, wie es der Regierungsentwurf vorgesehen hatte.



05. Interims-Steuerschätzung begrüßt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben sich in ihrer Sitzung am Mittwoch anlässlich der Steuerschätzung von Mitte Mai mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Haushaltsverfahren in diesem und im kommenden Jahr befasst. Laut Steuerschätzung muss der Bund aufgrund insbesondere der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr mit einem Minus von 44 Milliarden Euro bei den Steuereinnahmen gegenüber der Schätzung vom November 2019 rechnen. Im Nachtragshaushalt für dieses Jahr hatte die Bundesregierung bereits Steuermindereinnahmen von 33,5 Milliarden Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushalt angenommen.

Die Abgeordneten begrüßten fraktionsübergreifend, dass in der zweiten Septemberwoche eine Interims-Steuerschätzung zur Planung des Bundeshaushalts 2021 stattfinden soll. Die Bundesregierung plant aufgrund der anhaltenden Pandemie, den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 erst Ende September zu beschließen und in den Bundestag einzubringen. Eigentlich hatte die Bundesregierung den Kabinettsbeschluss für den 17. Juni vorgesehen.

Im Austausch mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob für dieses Jahr ein zweiter Nachtragshaushalt geplant sei. Zudem wollten Ausschussmitglieder wissen, ob für einen möglichen zweiten Nachtragshaushalt sowie für den Bundeshaushalt 2021 erneut auf die Ausnahmereglung zur Neuverschuldung des Artikel 115 Grundgesetz zurückgegriffen werden soll.

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums sagte, dass im Ministerium aktuell nicht an einem zweiten Nachtragshaushalt gearbeitet werde. Unter Umstände könne ein solcher aber nötig werden, sagte der Ministeriumsvertreter mit Verweis auf die Planungen der Bundesregierung zu einem Konjunkturpaket und die mögliche weitere Entwicklung der Pandemie. Inwiefern im kommenden Haushaltsjahr erneut auf die Ausnahmeregelung zurückgegriffen werden müsse, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, sagte der Beamte weiter.


Foto: Bundesregierung / Bergmann