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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 25. Mai 2020

  1. Bestellung von Schutzmasken
  2. Werbekampagnen des BMEL
  3. Aalforschung im Thünen-Institut
  4. Länder zur Änderung des NetzDG
  5. Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
  6. Haftungsrecht im Luftverkehr


01. Bestellung von Schutzmasken

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Bestellung von Schutzmaterial in der Coronakrise befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19289). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wann die Bundesregierung vor Lieferengpässen gewarnt wurde und was sie bis zum 3. März unternommen hat, um Schutzausrüstung, Schutzmasken und Desinfektionsmittel zu beschaffen.



02. Werbekampagnen des BMEL

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/19270) nach der Wirkung der Werbekampagnen "#Dorfkinder" und "Du entscheidest!". Die Abgeordneten wollen die Kosten, die Ziele und das Ergebnis der Aktionen des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft (BMEL) erfahren.



03. Aalforschung im Thünen-Institut

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die Erforschung des Aals im Thünen-Institut (TI) beschäftigt die Abgeordneten der FDP-Fraktion (19/19266). Im Fokus stehen die Kosten der Untersuchung und die bisherigen Erkenntnisse.



04. Länder zur Änderung des NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (19/18792) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/19367). In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019 (Rechtssache C-18/18) eine gesetzliche Regelung geschaffen werden sollte, wonach die bereits bestehende gesetzliche Löschungsverpflichtung der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auf wortgleiche rechtswidrige Inhalte sowie möglichst auch auf sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige Inhalte ausgedehnt wird. Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung unter anderem darauf hin, dass sich das NetzDG mit seinen Compliance-Vorgaben bewusst auf den jeweiligen Inhalt richte, gegen den Beschwerde erhoben werde und der potentiell strafbar sei. Schon nuancierte Veränderungen des konkret gemeldeten Inhalts oder des jeweiligen Kontextes (zum Beispiel Satire, Berichterstattung) könnten eine andere Bewertung der Strafbarkeit erfordern. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die im Beschluss angesprochene breiter angelegte Thematik nicht unter dem Zeitdruck des laufenden Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden. Anlass dazu biete auch der von der Europäischen Kommission angekündigte Vorschlag eines sogenannten Rechtsakts über digitale Dienste. Die Bundesrats-Stellungnahme umfasst insgesamt 17 Anmerkungen, Vorschläge und Prüfbitten, die die Bundesregierung unterschiedlich bewertet.



05. Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) (19/18791) und die Gegenäußerung dazu ist Gegenstand einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/19369). Danach beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung Mitte Mai, Verbesserungen bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur und eine Reihe weiterer Änderungen vorzuschlagen. Zur Ladeinfrastruktur verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG), der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinde. Einigen Vorschlägen stimmt die Bundesregierung nicht zu, weiteren wird teilweise zugestimmt.



06. Haftungsrecht im Luftverkehr

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/19370) mitteilt, hat der Bundesrat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (19/18790) eine Änderung vorzuschlagen. Danach soll der Anwendungsbereich der Paragrafen 57 und 57a des Luftverkehrsgesetzes auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Luftbeförderungsvertrags, dem Nichtantritt eines Teils der gebuchten Flugreise und Gutscheine, die an Stelle der Rückzahlung des Flugpreises bei Annullierung ausgegeben werden, erweitert werden. Wie die Bundesregierung in der Unterrichtung schreibt, wird sie den Vorschlag des Bundesrates prüfen. Die Bundesregierung setze im Hinblick auf die Schlichtung im Luftverkehr auf freiwillige Lösungen und auf eine Verständigung mit der Luftverkehrswirtschaft. Eine Schlichtung könne nur dann gelingen, wenn sie von den Beteiligten auch akzeptiert wird. Aus Sicht der Bundesregierung wäre daher unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des Vorschlags, darüber zuvor eine Verständigung mit den Luftfahrtunternehmen zu suchen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann